Bayern von Energiewende abgeschnitten

Pressemitteilung des BWE-Landesverbandes Bayern. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute Klagen gegen das sogenannte 10h-Gesetz zurückgewiesen. Damit bleibt die seit Februar 2014 geltende Einschränkung für den Bau von Windkraftanlagen bestehen.

„Für uns war der Weg vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof die letzte Möglichkeit, um eine falsche politische Entscheidung, die die Landtagsmehrheit der CSU in fast schon diktatorischer Weise durchgedrückt hat, doch noch zu korrigieren. Die Landtagsmehrheit hat gegen die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und Windbranche und im klaren Gegensatz zu bundespolitischen Zielstellungen gearbeitet. Auch wenn ihr Tun rechtlich nicht anstößig gewesen sein soll, so ist und bleibt es doch politisch fatal.

Der Verfassungsgerichtshof hat unsere Argumente nicht anerkannt. Bayern bleibt damit von der Energiewende abgeschnitten und muss künftig durch Windparks in anderen Bundesländern und auf Nord- wie Ostsee mit Strom versorgt werden. Das Missverhältnis der Errichtung von Erneuerbaren Energien Anlagen, hat bereits die EU alarmiert. Dort wird über die Aufteilung Deutschlands in zwei Strompreiszonen nachgedacht. Dies würde vor allem Bayern massiv benachteiligen.

Noch kann die Politik gegensteuern, indem ein rechtlich nicht zu beanstandendes Gesetz politisch noch einmal überarbeitet wird. Unsere Forderung bleibt bestehen: 10h muss weg! Bayern muss wieder an der Energiewende teilnehmen“, so Raimund Kamm, Bundesverband WindEnergie in Bayern.

Quelle: BWE, 9.5.2016
www.wind-energie.de

vgl. EEG-Reform 2016 schneidet hart ins Herz der Energiewende

dazu: 10H blockiert Energiewende in Bayern und stützt Akzeptanz nicht

s. EEG 2016: Energiewende braucht kräftigen bundesweit ausgewogenen Windenergiezubau