EEG-Reform stellt Branche vor Herausforderungen

„Der Gesetzgeber stellt die erfolgreiche und absolut preiswerte Windenergie vor große Herausforderungen. Wir sehen in Ausschreibungen ein schwieriges Instrument, um den vielfältigen und dynamischen deutschen Markt  weiterzuentwickeln und die Energiewende voranzubringen. Die Branche steht vor einem Strukturbruch auf Seiten der Marktakteure. Wir nehmen den neuen gesetzlichen Rahmen zur Kenntnis und werden mit diesem arbeiten“, so Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie, nach der Verabschiedung des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag.

Ohne die grundsätzliche Kritik in Frage zu stellen, sieht der Verband am Ende eines langen Gesetzgebungsprozesses auch einige sinnvolle Elemente:

  • Die Regelungen für die Bürgerenergie sind zwar nach wie vor unzureichend, aber doch besser als befürchtet. Ob die Einbeziehung der Kommunen helfen wird, eine breite Beteiligungsstruktur zu gewährleisten bleibt abzuwarten. Die Nichtnutzung von der EU Kommission ausdrücklich zugelassenen Möglichkeit Projekte bis 18 Megawatt von Ausschreibungen zu befreien (de minimis) ist absolut unverständlich.
  • Dass das Ausschreibungsvolumen auf Druck der Länder nun bei jährlich 2.800 Megawatt/2.900 Megawatt liegen wird, ist positiv. Damit wird der Erneuerung des Maschinenparks nach 2020 (Repowering) allerdings nicht Rechnung getragen. Auch lassen sich damit die Vereinbarungen zum Klimaschutz aus Paris nicht umsetzen.
  • Dass das bewährte Referenzertragsmodell mit Veränderungen weiter die Basis für die Vergütungsstruktur bildet, ist zu begrüßen. Allerdings wird sehr schnell zu prüfen sein, ob die Korrekturfaktoren einen deutschlandweiten Ausbau gewährleisten.
  •  Die definierten Bedingungen für die Teilnahme an Ausschreibungen, sind eine gute Reaktion auf internationale Erfahrungen. Trotzdem ist abzuwarten, wie hoch die Realisierungsquoten tatsächlich sind. Es muss zudem dafür Sorge getragen werden, nicht realisierte Projekte in vollem Umfang erneut auszuschreiben und in den Folgejahren dem Ausschreibungsvolumen zuzuschlagen.
  •  Dass die Abgeordneten erste wirkliche Schnittstellen für die Sektorenkopplung durchsetzen, begrüßen wir ausdrücklich. Damit wird es möglich sein, die volkswirtschaftlich sinnvolle Nutzung von abgeregeltem erneuerbaren Strom auf Basis von Direktkontrakten zwischen Erzeugern und Industrie bzw. Power-to-X-Anlagen voranzubringen.

Angesichts der Tatsache dass Netzbetreiber wie Wissenschaft auf Effizienzpotenziale in bestehenden Netzstrukturen hinweisen, ist es nicht nachvollziehbar, den Zubau in einigen Netzregionen zu beschränken. Wir werden die Debatte, zur im Verordnungswege geplanten näheren Beschreibung der Netzausbauregionen, aktiv begleiten.

„Wir hatten mit Beginn der Großen Koalition die Erwartung, dass die Schaffung eines Ministeriums für Wirtschaft und Energie dazu beiträgt, die Transformation der Energiewirtschaft von zentral zu dezentral und von fossil zu erneuerbar mutig zu unterstützen. Leider zeigt sich, dass Klimaschutz und Energiepolitik noch immer nicht als zwei Seiten einer Medaille gesehen werden. Es wird offenbar die Aufgabe einer künftigen Bundesregierung sein, Grundzüge einer ökologischen Industriepolitik zu definieren und klare Leitlinien für eine Erneuerbare Energiewirtschaft zu schaffen“, so Hermann Albers.

Quelle: BWE e.V. 8.7.2016
www.wind-energie.de

s. auch: Windkraftbranche setzt auf Bundestagswahl