Mecklenburg-Vorpommern: Planungsrechtliche Umsetzung des Energiekonzepts wird unterstützt

Mit der Übergabe einer rechtsgutachterlichen Stellungnahme der TU Braunschweig / Koordinierungsstelle Windenergierecht (k:wer) zu Planungskriterien für Regionalpläne an das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung unterstützt der Bundesverband WindEnergie Mecklenburg-Vorpommern die Umsetzung des kürzlich im Landtag beschlossenen Energiekonzepts.

„Die Umsetzung der Energiewende rechtlich bestandssicher zu gestalten, ist – wie viele Gerichtsentscheidungen der Verwaltungsgerichte in den Ländern und des Bundesverwaltungsgerichts zeigen – eine große Herausforderung. Um die Landesregierung in diesem nicht einfachen Prozess  zu unterstützen, haben wir durch Prof Dr. Edmund Brandt, welcher seit 2012 die k:wer an der TU Braunschweig leitet, ein Rechtsgutachten erarbeiten lassen. Dieses gibt wichtige Hinweise, wie die Regionalplanung die Rechtslage und aktuelle Gerichtsentscheidungen umsetzen kann, um rechtssichere Regionalpläne bei den aktuellen Teilfortschreibungen vorlegen zu können. Wir hoffen, dass wir damit das Handwerks- und Rüstzeug bereitstellen, um die immer komplexeren Planungsprozesse rechtssicher zu machen“, so Andreas Jesse, Landesvorsitzender Bundesverband WindEnergie Mecklenburg-Vorpommern.Derzeit sind in Mecklenburg-Vorpommern lediglich ca. 0,6 % der Landesfläche als Eignungsgebiete für Windenergie ausgewiesen. Damit liegt Mecklenburg-Vorpommern unter dem Bundesdurchschnitt. Nach der Teilfortschreibung der Regionalpläne wird sich die Fläche auf voraussichtlich 1,2 Prozent anpassen.

„Mecklenburg-Vorpommern stand immer für geordnete planerische Prozesse bei Ausbau der Erneuerbaren Energien. Die so erreichte Planungssicherheit bildete die Grundlage für den Erfolg der Windenergie im Land, die heute mit Unternehmen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg aktiv ist. Mit dem Gutachten geben wir eine erläuternde Darstellung, wie in Planungswerken die Kriterien der substanziellen Raumverschaffung und die Einordnung harter wie weicher Tabukriterien gestaltet werden können. Die Berücksichtigung dieser Hinweise, wird dazu beitragen, die Umsetzung des Energiekonzeptes des Landes auch künftig auf gerichtsfesten Regionalplänen fortzuführen“, so Andreas Jesse.

Anlage: Rechtsgutachterliche Stellungnahme

Quelle: Bundesverband WindEnergie e.V. Mecklenburg-Vorpommern, 14. Juli 2015
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