Noch neun Tage: Genehmigungen für Windkraftanlagen jetzt melden

 Bild in Originalgröße anzeigen Der Countdown hat begonnen. Nur noch neun Tage ist es möglich eine bis 31.12.2016 zugegangene Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zur Errichtung von Windenergieanlagen an das Anlageregister der Bundesnetzagentur zu melden. Letzter möglicher Termin dafür ist der 31.01.2017. Nur wer diesen Termin einhält, sichert sich die Möglichkeit noch die fortgeschriebene EEG-Vergütung bei einer Errichtung in den Jahren 2017 und 2018 zu nutzen. Wer den Termin versäumt, kann sich nur noch in Ausschreibungen um einen Zuschlag bemühen.

Die EEG Vergütung beträgt per 1.1.2017 in der 1. Stufe 8,38 Cent/kWh. Vom 1.3.2017 bis 1.8.2017 gibt es eine monatliche Degression von 1,05 Prozent. Ab 1.10.2017 erfolgt Quartalsweise eine Sonderdegression von 2,4 Prozent. Dies sollten Projektinhaber im Blick haben.

Es besteht die Möglichkeit mit einem bis 31.12.2016 genehmigten Projekt in Ausschreibungen zu gehen. Wer dies beabsichtigt, muss es der Bundesnetzagentur bis 28.02.2017 schriftlich mitteilen. Eine solche Entscheidung ist verbindlich.

Der Bundesverband WindEnergie stellt ausführliche Hintergrundinformationen zum EEG 2017 zur Verfügung:

Quelle: BWE e.V., 23.1.2017
www.wind-energie.de

vgl. Bundesnetzagentur Ausschreibungen zur Er­mitt­lung der fi­nan­zi­el­len För­de­rung von Win­d­ener­gie­an­la­gen an Land

vgl. Stichtage im EEG 2017 und Änderungen bei Bürgerenergiegesellschaften beachten

s. Eckpunkten zu Ausschreibungen Wind an Land fehlt Mittelstandkomponente