Regelungen zur „WindEnergieDividende“ in Kraft

Hessische Kommunen können jetzt direkte finanzielle Beteiligung an den Pachteinnahmen aus Windenergieflächen im Staatswald beantragen

„Mit der WindEnergieDividende können Kommunen direkt von der Windenergie profitieren. Damit treiben wir die Energiewende gemeinsam mit den Menschen vor Ort voran, werben für Unterstützung und leisten einen wichtigen Beitrag für mehr Klimaschutz in Hessen“, sagte Klimaschutzministerin Priska Hinz anlässlich des Inkrafttretens der „WindEnergieDividende“.

Kommunen, die unmittelbar betroffen sind und eine Windenergieanlage in ihren Gemeindegrenzen oder in direkter Nachbarschaft haben, können jetzt eine Beteiligung an den Pachteinnahmen für Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen beantragen. Die Höhe der finanziellen Beteiligung der Städte und Gemeinden beträgt 20 Prozent des wirtschaftlichen Ertrages aus den Pachteinnahmen. Anspruchsberechtigte Kommunen können diese Gelder frei verwenden. Sowohl der Hessische Städtetag wie auch der Hessische Städte- und Gemeindebund haben diese Form der finanziellen Beteiligung an der Windkraft im Staatswald ausdrücklich begrüßt. Die Antragstellung an das Regierungspräsidium Kassel ist mittels eines formlosen Antrags unter Nachweis der Betroffenheit und der Antragsberechtigung möglich. Die Ausführungsbestimmungen, die zum 13. Juli 2016 in Kraft getreten sind, sind im Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 1. August 2016, in der Ausgabe 31/2016, S. 816, veröffentlicht (Kopie der Verordnung ).

„Wir wollen, dass möglichst viele Kommunen von der Windenergie profitieren, deshalb können Kommunen in der Nähe von Windenergieanlagen neben der Beteiligung an den Pachteinnahmen auch auf Grundlage einer Förderrichtlinie Mittel für eigene Klimaanpassungs- und Klimaschutzprojekte beantragen“, so Klimaschutzministerin Priska Hinz. Hierfür stehen im Rahmen des Programms HeWiK (Hessische Windenergie für Klimaschutz) im Landeshaushalt Mittel in Höhe von einer Million Euro jährlich zur Verfügung.

Informationen zur Antragstellung für das Förderprogramm finden sich bei der WI-Bank unter: https://www.wibank.de/wibank/klimaschutz/klimaschutz/385466.

 

Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, 15.8.2016
https://umweltministerium.hessen.de//presse/pressemitteilung/regelungen-zur-windenergiedividende-kraft