Eu-Kompromiss: Zu niedrige Ambition beim Ziel, aber Stärkung der Bürgerenergie

Logo Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.„Die Einigung beim Trilog ist ein hart errungener Kompromiss, allerdings bleibt er hinter den Anforderungen an die Klimaschutzziele zurück“, sagt Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). Bis 2030 sollen nun 32 Prozent statt bisher 27 Prozent des Energieverbrauchs durch saubere Erneuerbare Energien abgedeckt werden; das Europäische Parlament und einige EU-Länder wollten 35 Prozent. „Würde die Europäische Union dieses zu geringe Ambitionsniveau beibehalten, wäre die Energieversorgung erst im Jahr 2086 dekarbonisiert“, kritisiert Peter. Es ist mehr als bedauerlich, dass durch die Verzagtheit einiger Mitgliedsstaaten – darunter leider auch durch die bremsende Rolle Deutschlands – eine Anpassung der EU-Ziele an die des Pariser Klimaschutzabkommens verhindert wird. Immerhin ist eine Überprüfung des Ziels mit der Tendenz zur Erhöhung im Jahr 2023 vorgesehen.

Die Europäische Union muss sobald wie möglich ihre Klimaschutzziele und Ausbauziele für Erneuerbare Energien sowie Energieeffizienz an die Pariser Beschlüsse anpassen, denn die Folgen des Klimawandels werden täglich sichtbarer und die Branchen für klimafreundliche Technologien benötigen langfristige Investitionssicherheit. Immerhin ist es gelungen, einige Maßnahmen zur Zielerreichung zu stärken, darunter eine Reihe von Prinzipien zur Ausgestaltung der Fördersysteme, und die Stärkung der Bürgerrechte für den Strom-Eigenverbrauch, wie sie der BEE im Laufe der Verhandlungen vorgeschlagen hat. Zudem sind die Mitgliedsstaaten angehalten, Klarheit für Investitionen zu schaffen, indem sie einen 5-Jahresplan für die Förderung veröffentlichen müssen.

Positiv zu bewerten sind vor allem:

  • die Möglichkeit technologiespezifischer Ausschreibungen,
  • die Freiwilligkeit der Öffnung der Fördermechanismen für Strom aus anderen Mitgliedsstaaten anstelle einer Verpflichtung,
  • die Schaffung eines EU-weiten Rechts für Prosumer-Anlagen bis 25 kW, von Abgaben und Gebühren ausgenommen zu werden,
  • die Möglichkeit von Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften und
  • das Verbot von rückwirkenden Änderungen.

Peter: „Die Zielsetzung beim Ausbau Erneuerbarer Energien in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie bleibt hinter den Erwartungen der Branche zurück, aber der hart errungene Kompromiss muss nun genutzt werden, um einer umfassenden Energiewende in Europa mehr Dynamik zu verleihen.“

Quelle: BEE e.V., 14.06.2018
www.bee-ev.de

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