Festlegung des Höchstwertes für die Ausschreibung für Wind an Land 2018

Die Bundesnetzagentur (Link zur Startseite)Homann: „Der festgelegte Höchstwert ermöglicht auch im kommenden Jahr hinreichenden Wettbewerb

Die Bundesnetzagentur hat heute den Höchstwert für die Ausschreibungen für Windenergie an Land im Jahr 2018 auf 6,30 ct/kWh festgelegt

Durch die Anhebung des Höchstpreises ist zu erwarten, dass sich in den Ausschreibungen 2018 ein guter Wettbewerb einstellt. Es können Preise geboten werden, die eine rentable Errichtung der Anlagen ermöglichen, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften haben die Möglichkeit eröffnet, Gebote zu Preisen für Anlagen abzugeben, die derzeit noch nicht erhältlich sind. Um einen Fadenriss beim Ausbau zu vermeiden, musste rasch gehandelt werden. Nur bei einem hinreichenden Angebot können die Ausschreibungen wirken und einen kontinuierlichen Ausbau begleiten, so Homann weiter.

Keine Ermittlung des Höchstwertes aus vorherigen Ausschreibungsergebnissen

Ohne die Festlegung hätten die Höchstwerte der Gebote aus den vorherigen Ausschreibungsergebnissen berechnet werden müssen. Dabei hätte sich ein Höchstwert von 5,00 ct/kWh ergeben. Dieser Wert liegt unter den derzeitigen Gestehungskosten von Windstrom, die mit 5,6 ct/kWh angegeben werden.

Es war zu befürchten, dass bei einem zu niedrigen Höchstpreis 2018 zu wenige Gebote abgegeben werden, um das Ausschreibungsvolumen auszuschöpfen.

Die Festlegung der Bundesnetzagentur stützt sich auf eine Kompetenz aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, die für diese Fälle eine Anhebung der Höchstwertes durch die Bundesnetzagentur vorsieht. Die Festlegung ist im Internet unter www.bundesnetzagentur.de/windausschreibungen veröffentlicht.

Quelle: Bundesnetzagentur, 29.11.2017
www.bundesnetzagentur.de

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