Neues Gutachten: Derzeitige Schutzradien um seismologische Stationen fachlich nicht begründbar

Die im neuen NRW-Windenergieerlass vorgesehene Beteiligungspflicht des Geologischen Dienstes an Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen führt aktuell zu erheblichen Verzögerungen geplanter Projekte. Ein neues Gutachten bestätigt, dass die pauschalen Schutzradien um seismologische Stationen vielfach fachlich nicht begründbar sind. 

Der jüngst novellierte NRW-Windenergieerlass legt fest, dass der Geologische Dienst in Nordrhein-Westfalen an Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Umkreis von zehn Kilometern um eine seismologische Messstation zwingend zu beteiligen ist. Der Geologische Dienst soll dabei eine Einzelfallprüfung durchführen, die zeigt, ob die Errichtung und der Betrieb einer Windenergieanlage eine Messstation beeinträchtigen könnten.

Pauschale Blockade von Windenergieprojekten durch den Geologischen Dienst

In der täglichen Praxis verweigert der Geologische Dienst nun jedoch regelmäßig und pauschal seine Zustimmung und fordert ein Gutachten vom Antragssteller ein. Da für eine Einzelfallprüfung jedoch noch kein wissenschaftlich standardisiertes Verfahren existiert, ist nicht geklärt, wie die Genehmigungsbehörden mit den Einsprüchen des Geologischen Dienstes umgehen sollen. Dies führt aktuell zu einer Stagnation der Verfahren. Dabei wiegen die Einwände des Geologischen Dienstes umso schwerer, da er diese nicht nur bei den im Windenergieerlass adressierten 13 Stationen des Erdbebenwarnsystems in NRW geltend macht, sondern auch für andere Forschungsstationen.

Viele Windenergieprojekte in NRW liegen im 10-Kilometer-Prüfradius

Der LEE NRW kritisiert diese erhebliche Hürde, die der neue Windenergieerlass auferlegt. Die Regelung ist umso unverständlicher, als in anderen Bundesländern entweder überhaupt keine Prüfradien gesetzt werden oder diese deutlich niedriger gefasst sind (3 bis 5 Kilometer). So hat eine Analyse von sieben Windprojektierungsunternehmen in NRW ergeben, dass derzeit Projekte mit einem Leistungsumfang von mindestens 450 Megawatt vom 10-Kilometer-Prüfradius betroffen sind. Das Investitionsvolumen dieser Projekte entspricht einem Betrag von rund 750 Millionen Euro.

Neues Gutachten bestätigt kritische Haltung des LEE NRW

Ein neues Gutachten der Kanzlei Jeromin/Kerkmann und des Wissenschaftlers Horst Rüter bestätigt die Unverhältnismäßigeit der derzeit im NRW-Windenergieerlass vorgesehenen pauschalen Regelung. Das Gutachten kommt zu folgenden Ergebnissen:

  • Die Errichtung einer Windenergieanlage muss möglich sein, solange sich nach allgemeinem Kenntnisstand und anerkannter Prüfmethoden nicht die Frage klären lässt, ob eine Störung an einer seismologischen Station eintreten wird.
  • Schutzradien, die deutlich weniger als zehn Kilometer umfassen, lassen sich fachlich begründen, wenn nicht zu erwarten ist, dass seismologische Stationen durch Windenergieanlagen gestört werden.
  • Es können teilweise sehr niederschwellige Maßnahmen zur Vermeidung von Störungen der seismologischen Stationen getroffen werden, sofern tatsächlich eine unzumutbare Störung einer Station vorläge.

LEE NRW fordert Verringerung des Prüfradius

Auf Grundlage dieses Gutachtens fordert der LEE NRW, die aktuell geltenden Schutzradien nahezu bei allen Einrichtungen dieser Art deutlich auf zwei Kilometer zu reduzieren. Gleichzeitig sollte ein gesichertes Verfahren entwickelt werden, das zukünftig eine konkrete Prüfung des Einzelfalls in diesem Prüfradius von zwei Kilometern zulässt. Bis dieses Verfahren entwickelt ist und der Geologische Dienst weiterhin keine belastbaren Nachweise zur unzumutbaren Beeinträchtigung einer Messstation durch Windenergieanlagen vorlegen kann, sollten die Genehmigungsbehörden den jeweiligen Projekten außerhalb eines Prüfradius von zwei Kilometern eine Genehmigung erteilen können.

Des Weiteren fordert der LEE NRW die Landesregierung dazu auf, landeseigene Studien zu beauftragen, die die Beeinträchtigungen von Windenergieanlagen auf entsprechende Messstationen im unmittelbaren Umfeld genauer untersuchen und gegebenenfalls bei möglichen unzumutbaren Beeinträchtigungen konstruktive Lösungsansätze für ein verträgliches Miteinander dieser technischen Anlagen entwickeln.

Quelle: Landesverband Erneuerbare Energien NRW e. V.
(LEE NRW), 17.03.2016

vgl. Windenergieausbau: Zu viele Hürden für die Windenergie in NRW

s. auch: Mit neuem Erlass: Windenergieausbau in NRW muss jetzt kräftig an Fahrt aufnehmen

siehe: NRW: Windenergie braucht Verlässlichkeit!