Verordnungsentwurf zu Innovationsausschreibungen enttäuscht auf ganzer Linie

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Die Ausschreibungsdesign der von der Bundesregierung geplanten Innovationsausschreibungen verspielt wichtige Chancen, technische Innovationen effektiv anzureizen. Das stellt der BWE in seiner Stellungnahme zur Verordnung über die Innovationsausschreibung (InnAusVuÄndV) fest. Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie, kritisiert die in der Verordnung vorgesehenen Regularien.

„Die Innovationsausschreibungen waren als spannender Motor geplant, um die Marktreife innovativer und zukunftsträchtiger Technologien und Geschäftsmodelle anzureizen. Wir sind enttäuscht, dass die Verordnung die Chancen nicht nutzt, system- und netzdienliche Konzepte – in Kombination verschiedener Erneuerbarer Technologien und unter Einbringung von P2X und Speichern – voranzutreiben. Stattdessen drohen die Innovationsausschreibungen unter einem starren Ausschreibungsdesign zu verkümmern. Dies können wir nicht akzeptieren. Der unzureichende Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium muss überarbeitet werden“, forderte Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.

In dem Entwurf der Verordnung ist unter anderem eine „fixe Marktprämie“ vorgesehen. Dies bedeutet die Zahlung eines festen Betrags pro erzeugter Kilowattstunde über 20 Jahre. Im Gegensatz zum derzeitigen System ist dies ein Rückschritt und könnte zu höheren Gebotspreisen und weniger Marktnähe führen. Darüber hinaus sollen Zuschlagsbegrenzungen bei unterdeckten Ausschreibungsrunden und weitere Restriktionen gelten, wie z.B. die Aussetzung der Zahlungen an bezuschlagte Erneuerbare Energien-Anlagen in Zeiten negativer Börsenstrompreise. All das erhöht das Risiko für Betreiber von Windenergieanlagen und birgt die Gefahr von Mitnahmeeffekten. Auch die intendierte Kombination verschiedener Erneuerbarer Energieformen, die der BWE grundsätzlich begrüßt, droht durch die technologieoffenen Ausschreibungen ins Leere zu laufen.

„Wir sehen, dass bestehende Hemmnisse den Ausbau der Windenergie an Land bereits massiv ausbremsen. Dies kann angesichts der Tatsache, dass die Windenergie in der neuen Energiewelt als Masseträger gebraucht wird, nicht hingenommen werden. Unter dem restriktiv auf vermeintlich marktliche Instrumente verengten Design der Innovationsausschreibungen steht zu befürchten, dass die Windenergie an Land kaum Projektvolumen einbringen kann.

Dem könnte die Bundesregierung leicht entgegenwirken. Möglich wäre beispielsweise die Einbeziehung von Bestands-Windenergieanlagen in innovative Konzepte zum Beispiel mit Fokus Lastenmanagement, P2X oder anderen Speicherlösungen. Hierfür sehen wir keinerlei Anreize. Wir brauchen Kreativität und Mut statt Restriktion. Sowohl die absehbare zeitliche Verzögerung der Ausschreibungen als auch die konkrete inhaltliche Ausgestaltung der Verordnung zeigen, dass der Bundesregierung diese Kreativität derzeit fehlt“, so Hermann Albers.

BWE-Stellungnahme zur Verordnung über die Innovationsausschreibung (InnAusVuÄndV)

Hintergrund:

Im EEG 2017 hat der Gesetzgeber drei sogenannte Innovationsausschreibungen festgelegt. In den Jahren 2019-2021 sollen insgesamt 1150MW zu installierender Leistung ausgeschrieben (davon 250MW im Jahr 2019, 400MW 2020 und 500MW 2021). Ziel ist die Förderung von netz- und systemdienlichen technischen Innovationen.

vgl. Effiziente Energiewende braucht Wind- und Solarenergie

s. Gemeinsame Pressemitteilung BSW-Solar und BWE: Solar- & Windenergie: Miteinander statt Gegeneinander erforderlich

vgl. Erneuerbare Energien sichern Preisstabilität – Preisausschläge auf dem Regelstrommarkt machen tiefe Analyse notwendig

s. PRESSEMITTEILUNG EcofinConcept begleitet erfolgreich Solarparktransaktionen an Family Office

s. LEE NRW fordert schnelleren Netzausbau und stärkere Sektorenkopplung, um weniger Strom zu verschenken!

vgl. EcofinConcept plant 8 MWp Solarpark ohne Förderung