Windbranche legt erweiterte Stellungnahme zum EEG 2016 vor

Im Bundestag haben am kommenden Montag Sachverständige aus 13 Verbänden und Institutionen auf einer Anhörung zum EEG 2016 die Chance, zu dem damit verbundenen Wechsel vom preisgetriebenen EEG-System auf eine restriktive Mengensteuerung ihre Positionen vorzutragen. Vor diesem Hintergrund gibt der BWE eine erweiterte Stellungnahme ab.

„Kern der 430 Seiten umfassenden EEG-Novelle ist das künftige Ausschreibungssystem für die Windenergie. Die Bundesregierung stellt die Branche insgesamt vor große Herausforderungen. Mit dem Ausschreibungssystem werden die Mengengerüste neu justiert. Zusätzlich drohen regulatorischen Eingriffe, wie eine rückwirkende Einmaldegression, wissenschaftlich nicht ausreichend abgesicherte Korrekturfaktoren für die unterschiedlichen Standorte, begrenzende Ausbauszenarien in bestimmten Netzgebieten oder schwer berechenbare Risiken für die Vergütung bei negativen Strompreisen den Systemwechsel zu belasten“, so Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie..

Der BWE präzisiert in seiner Stellungnahme einzelne Kritikpunkte und erläutert im Lichte aktueller wissenschaftlicher Gutachten bereits gegebene Hinweise. Wir appellieren an die Abgeordneten trotz eines ambitioniert straffen parlamentarischen Verfahrens u.a. folgende Aspekte noch einmal zu prüfen:

Akteursvielfalt

Kleine Akteure, Bürgerenergiegenossenschaften aber auch Stadtwerke bilden das Fundament für die Akzeptanz der Energiewende. Der Gesetzentwurf geht auf diese Akteure nur unzureichend ein. Wir fordern im Einklang mit der EU-Kommission noch einmal, Projekte bis 18 Megawatt von Ausschreibungen auszunehmen.

Netzausbau

Die Schaffung von Netzausbaugebieten, in welchen der Ausbau auf 58 Prozent der im Jahresdurchschnitt 2013 bis 2015 in dieser Region in Betrieb genommenen Leistungbegrenzt wird, steht einem beschleunigten Netzausbau und -umbau im Wege. Wir unterstreichen, dass gesetzliche Eingriffe nicht einseitig zu Lasten einer Technologie gehen dürfen. Zudem müssen entsprechende Maßnahmen zeitlich begrenzt und mit dem Nachweis der betroffenen Netzbetreiber verbunden sein, eine effiziente Auslegung der Netze zu sichern. Darüber hinaus muss in betroffenen Regionen eine Kopplung der

Sektoren Strom-, Wärme- und Mobilität vollzogen werden (u. a. Flexibilisierung, Digitalisierung) und der Zwang zum vollständigen Einspeisen ins Netz aufgehoben und der dazu gehörige § 27a gestrichen werden.

Sektorenkopplung

Wir drängen darauf mit dem EEG erste Schnittstellen für die Sektorenkopplung zu schaffen. Statt Windstrom abzuregeln, wäre es wichtig über weitere Flexibilisierungsmaßnahmen des Stromsektors und eine Senkung von Hürden für entsprechende Geschäftsmodelle diesen zu nutzen. Empfehlungen für eine alternative Verwendung des nicht genutzten Windstroms hat der BWE im Positionspapier „Windenergie und Netzumbau“ (2014) und im Impulspapier „Umschalten statt Abschalten“ (2015) vorgelegt. Deshalb sollte auf den Zwang zur Netzeinspeisung für Maßnahmen der Sektorenkopplung (Speicherung / P2G / P2H) verzichtet werden. Bund und Länder hatten sich unter Bezugnahme auf die Regionen aus dem Schaufenster-Projekt „Sinteg“ (Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende) verständigt, regulatorische Experimentierklauseln zu schaffen, um neue Problemlösungen, insbesondere bei der Sektorenkopplung zu erproben. Diese Ansatz fehlt im Gesetzentwurf. Der BWE regt deshalb ganz konkret an, § 27a Ziffer 4 um den Halbsatz „oder zu Zeiten, in denen die Anlagen durch Einspeisemanagement nach § 14 vom Netzbetreiber geregelt werden“ zu ergänzen und eine Experimentierklausel, die sich auf die „Sinteg“-Projekte bezieht in den Gesetzentwurf aufzunehmen.

Einmaldegression

Die geplante rückwirkende Einmaldegression steht dem Vertrauensschutz entgegen. Wir fordern den Gesetzgeber dazu auf, auf diesen systemwidrigen Eingriff zu verzichten.

Negative Strompreise

Laut EEG-Gesetzentwurf soll die so genannte Sechs-Stunden-Regelung bei der die Vergütung nach dem EEG aussetzt beibehalten werden, obwohl diese energiewirtschaftlich nicht ausgereift ist. Wird die Preisfindung beschränkt, behindert dies den Ausbau von dringend benötigten Flexibilitäten im Strommarkt und drängt Erneuerbare Energien aus dem Markt. Der BWE hatte deshalb – wie die Gutachter der Bundesregierung – empfohlen, diesen Paragrafen zu überarbeiten. Wir fordern daher seine Streichung im aktuellen Gesetzentwurf.

>>BWE-Stellungnahme zum EEG-Gesetzentwurf für die Anhörung im Bundestag am 4. Juli 2016

Quelle: BWE e.V., 1. Juli 2016
www.wind-energie.de

vgl. Bundesregierung konterkariert sich selbst bei Energiewende und Klimaschutz

s. EEG 2016 wird Energiewende verlangsamen

s. Halbherzige Energiewende mit fehlgeleitetem EEG