10H blockiert Energiewende in Bayern und stützt Akzeptanz nicht

Bevor sich der Bayerische Verfassungsgerichtshof am 12. April 2016 mit der Klage gegen das sogenannte 10H-Gesetz im Freistaat beschäftigt, hat der Bundesverband WindEnergie nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass die Regelung den Ausbau der preiswerten Windenergie in Bayern blockiert und die Akzeptanz in keiner Weise unterstützt.

„Nach dem von der Bayerischen Staatsregierung am 24. Mai 2011 vorgelegten Konzept ‚Energie innovativ‘ sollten im Freistaat bis 2021 insgesamt 1.500 neue Windräder aufgestellt werden. Seit 2012 wurden in Bayern allerdings erst 383 neue Anlagen errichtet. Zum Jahresende 2015 produzierten 937 Windkraftanlagen sauberen Strom. Aktuell erleben wir einen massiven Einbruch bei Genehmigungen und Genehmigungsanträgen, so dass das Ziel des Energiekonzepts in weite Ferne rückt. Zugleich zeigt ein Blick nach Ost- und Norddeutschland das Bayern leichtfertig auf wichtige Wertschöpfungschancen für seine Kommunen verzichtet, indem der Ausbau der Windenergie zum Erliegen kommt“, so Raimund Kamm, Landesvorsitzender Bundesverband WindEnergie Bayern.„Klare Kriterien im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der TA Lärm sorgen in 15 Bundesländern für einen stabilen Ausbau der Windenergie. Nur in Bayern wird ein Sonderweg beschritten, der bundesweit die öffentliche Diskussion vergiftet. Dabei wird ignoriert, dass die Universität Halle-Wittenberg mit einer Studie verständlich belegt, dass der Abstand von Windrädern zu Wohnanlagen nicht mit der Akzeptanz korreliert. Akzeptanz hängt vor allem mit der direkten Beteiligung von Bürgern und Kommunen zusammen. Genau diese Beteiligung wird mit der EEG Novelle 2016 unter tätiger Mithilfe der CSU aber erschwert“, kritisierte Hermann Albers Präsident Bundesverband WindEnergie.„Bayern hat sich inzwischen selbst vom Ausbau preiswerter erneuerbarer Energien abgeschnitten. Dennoch sichert eine breite Zuliefererindustrie bundesweit den dritten Platz bei den Arbeitsplätzen in der Windenergie. Der Freistaat ist also einerseits unmittelbarer Nutznießer der Technologie, andererseits blockiert er deren Nutzung im eigenen Land. Das ist unglaubwürdig! Auch wenn der Bayerische Verfassungsgerichtshof die massiven rechtlichen Verstöße rügt und die Regelung wieder kippt, wird diese noch deutlich nachwirken. Angesichts langer Planungszeiten sind erhebliche Anstrengungen erforderlich, die verlorenen Jahre wieder aufzuholen. Der ländliche Raum in Bayern, der bayerische Mittelstand und die Zuliefererindustrie können von der Energiewende nur profitieren. Dafür brauchen wir eine entschlossene Staatsregierung, die die Energiewende voranträgt statt sie zu blockieren“, so Hermann Albers und Raimund Kamm.

Quelle: Bundesverband WindEnergie e.V., 11. April 2016
www.wind-energie.de

update 9.5.2016:Bayern von Energiewende abgeschnitten

vgl. Experten einig: 10fach-Abstand käme Ausbaustopp gleich

s. Überarbeiteter Windatlas Bayern veröffentlicht

vgl. Energiewende in Bayern auf der Kippe