Atempause für den Hambacher Wald

RWE muss die ab dem  1. Oktober geplanten Rodungen im Hambacher Wald verschieben. Im Klage-Verfahren des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das Land NRW wegen der Zulassung des aktuellen Hauptbetriebsplans für den Braunkohlentagebau Hambach hat der Kohlekonzern gestern nach Aufforderung durch das Oberverwaltungsgericht in Münster eine Stillhaltezusage abgegeben. Danach sicherte RWE zu, nicht vor dem 14. Oktober mit Rodungen beginnen zu wollen. Die seit gestern im Wald laufenden Maßnahmen stünden in keinem Zusammenhang mit den geplanten Rodungen.

Für den BUND ist das ein erster wichtiger Schritt: Der Hambacher Wald bekomme damit eine Atempause. Allerdings rechnet der Umweltverband nach eigener Aussage damit, dass in diesem Winter keine Rodungen stattfinden. Der BUND erwartet, dass RWE die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über die anhängige BUND-Klage abwartet. Sollte RWE hierzu nicht bereit sein, hofft der BUND darauf, dass das OVG es nicht zulässt, dass RWE vor dem Abschluss der richterlichen Prüfung im Eilverfahren Fakten schafft. Im Übrigen könne  RWE nicht belegen, dass die Durchführung von Rodungsarbeiten bereits diesen Winter – geschweige denn bereits im Oktober – beginnen müssen, um einen Tagebaustillstand zu vermeiden.

Der BUND fordert ferner das Land NRW, auf, alles zu unterlassen, was zu einer weiteren Eskalation und Gewalt im Hambacher Wald führt. Dieser Konflikt müsse gewaltfrei gelöst werden.

Quelle: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (BUND NRW e.V.), 6.9.2018
www.bund-nrw.de

vgl. Sechstausend gegen Braunkohle

s. Braunkohleplanung der Länder an nationale Klimaschutzziele anpassen

dazu: Schmutzige Geschenke: Braunkohle kostet deutsche Bürger 15 Milliarden Euro pro Jahr

vgl. Älteste und klimaschädlichste Braunkohlewerke nicht im Interesse Nordrhein-Westfalens

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