Fremdkosten des Stromvertriebs steigen weiter

Hückelhoven – In jedem Jahr ist der 15. Oktober ein bedeutendes Datum für die Energiewirtschaft. Gemäß § 5 AusglMechV müssen die Übertragungsnetzbetreiber bis spätestens zu diesem Datum die Höhe der EEG-Umlage für das Folgejahr bekannt geben. Da das Datum 2016 auf einen Samstag fällt, erfolgte die Veröffentlichung bereits einen Tag früher als üblich.

Von vielen Marktbeobachtern wird die Höhe der Umlage als Gradmesser der Kosten für die Energiewende betrachtet – auch wenn in der Praxis die Entwicklung der Netzentgelte ebenfalls große Aussagekraft haben dürfte – und mit entsprechendem Interesse erwartet. Schon im Juli wagte die Berliner Denkfabrik Agora Energiewende eine erste Prognose und kündigte für 2017 ein Ansteigen der EEG-Umlage auf 7,1 bis 7,3 ct/kWh an. Begründet wurde dies mit sinkenden Börsenstrompreisen, die zur Finanzierung der Einspeisevergütung kompensiert werden müssen. Gleichzeitig wies Agora darauf hin, dass sich die Einstandskosten für Stromvertriebe dadurch in Summe kaum ändern würden und Mehrbelastungen von Stromkunden nicht zwingend erforderlich seien.

Anfang Oktober wurde schließlich bereits der neue Wert an die Presse durchgestochen, 2017 wird die Umlage um rund 8,3 Prozent auf 6,88 ct/kWh steigen. Damit soll nach Prognosen der Übertragungsnetzbetreiber die auf 24 Milliarden Euro bezifferte Differenz zwischen möglichen Börsenerlösen und den an die Anlagenbetreiber ausgeschütteten Vergütungen gedeckt werden. Offenbar war die Erhöhung trotz des im Jahr 2016 gut gefüllten Umlagekontos (Stand September 2016: 1,9 Milliarden Euro im Plus) nötig geworden, und das obwohl sich die Übertragungsnetzbetreiber für eine Reduzierung der Liquiditätsreserve von 10 auf 6 Prozent entschieden haben. Diese soll als Finanzpuffer eine saisonal bedingte Unterdeckung des Umlagekontos verhindern.

Deutlich sinken wird dagegen die Umlage nach § 17f Abs. 5 EnWG, die dem Ausgleich für Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks z. B. bei verspätetem Netzanschluss dient, für die Letztverbrauchergruppe A‘. Diese umfasst Strommengen für die jeweils erste Million Kilowattstunden je Abnahmestelle, wofür 2016 noch 0,04 ct/kWh erhoben wurde. Wie erstmals 2015 sinkt die Umlage wieder auf einen negativen Wert, für 2017 von 0,040 auf -0,028 ct/kWh. Die Umlagehöhe für die LV-Gruppe B‘ (Jahresverbräuche über 1 Mio. kWh je Abnahmestelle) steigt dagegen von 0,027 auf 0,038 ct/kWh, der Wert für die LV-Gruppe C‘ (Unternehmen mit Stromkosten von mehr als 4 Prozent des Vorjahresumsatzes) bleibt unverändert bei 0,025 ct/kWh.

Für einen Familienhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh bedeuten die bisher bekannten neuen Umlagen eine Mehrbelastung von mindestens 18,32 Euro. Dies kann sich nach Bekanntgabe des KWK-Aufschlags sowie der Umlage nach § 19 StromNEV noch ändern.

Sicher scheint dagegen eine deutliche Erhöhung der Netzentgelte zu sein. Nachdem die Übertragungsnetzbetreiber bereits teils erhebliche Steigerungen der Transportnetzentgelte bekannt gaben, zeichnen sich auch im Verteilnetz bereits Tendenzen zu steigenden Durchleitungsgebühren ab. Möglich ist, dass die Kostenwälzung die endgültigen Verteilnetzentgelte zum Jahreswechsel noch einmal steigen lassen wird. Die Preisentwicklung der Netzentgelte haben wir tagesaktuell auf dieser Seite aufbereitet.

Auch bei sinkendem Börsenpreis werden Stromvertriebe im nächsten Jahr kaum umhin kommen, die steigenden Fremdkosten in ihren Tarifen einzupreisen. Ob die diesjährige Novelle des EEG beispielsweise mit der Umstellung der Förderung von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen auf ein Ausschreibungsmodell langfristig eine kostendämpfende Wirkung entfalten kann, bleibt abzuwarten.

Quelle: ene’t GmbH, 14.10.2016
www. enet.eu

vgl. EEG-Umlage reformieren

s. Sinkende EEG-Umlage erreicht private Haushalte