BWE begrüßt Regelungen zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung

Der BWE begrüßt die Aufnahme der optionalen bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung in die Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen. Durch die neuen Regelungen kann die Akzeptanz für moderne Windkraftanlagen verbessert werden.

In Zukunft wird es zulässig sein, dass die blinkenden Kennzeichnungsleuchten auf den Anlagen nur bei Näherung von Luftfahrzeugen eingeschaltet werden. Die entsprechenden Änderungen der Verwaltungsvorschrift wurde am 10. Juli 2015 im Bundesrat angenommen. Sie sieht die Zulassung neuer Lichttechnologien, die Einführung von Obergrenzen für die Lichtstärke, die Verringerung der Mindestanzahl der Hinderungsbefeuerungsebenen bei der Befeuerung von Windenergieanlagen sowie die Eröffnung der Möglichkeit, die Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen bedarfsgesteuert zu aktivieren, vor.

„Bereits vor zehn Jahren hat die Windbranche in Deutschland erste Tests zur Schaltung von Lichtern auf Windenergieanlagen durchgeführt. Heute stehen mehrere wirtschaftlich tragbare Systeme zur Verfügung, die eine bedarfsgerechte Schaltung der Feuer auf den Maschinenhäusern der Windräder sicherstellen. Die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung kann die Akzeptanz für den Bau moderner Windenergieanlagen verbessern“, zeigte sich Carlo Reeker, stellvertretender Geschäftsführer des BWE sicher.

In Deutschland müssen Windenergieanlagen mit einer Höhe von über 100 Metern in der Nacht mit einem rot blinkenden Feuer gekennzeichnet werden. Für die Effizienz moderner Windkraftanlagen kommt es – gerade auch im Binnenland – auf jeden Meter Höhe an. Würden Windturbinen in Zukunft um durchschnittlich 20 Meter höher gebaut, könnte bei gleicher Anzahl von Anlagen 20 Prozent mehr sauberer Windstrom geerntet werden. Der AK Kennzeichnung des BWE engagiert sich daher seit Jahren für die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung, welche im Ausland bereits Praxis ist.

„Dass Dauerblinken könnte zumindest bei größeren Windparks der Vergangenheit angehören. Entscheidend für den Erfolg der bedarfsgerechten Kennzeichnung ist die Wirtschaftlichkeit der Systeme. Zunächst wird sich der Einsatz nur bei größeren Windparks lohnen. Umso öfter diese Technik allerdings zum Einsatz kommt, umso schneller könnten Kostensenkungspotenziale erschlossen werden, so dass die Systeme sich Schritt für Schritt insgesamt durchsetzen“, so Carlo Reeker.

Weitere Infos: Seite des BWE-Arbeitskreises Kennzeichnung

Quelle: Bundesverband WindEnergie e.V., 10. Juli 2015
www.wind-energie.de