BWE legt Sofortmaßnahmen zur Umsetzung des Koalitionsvertrags im Bereich Windenergie vor

Expansion of onshore wind energy in Germany in the first half of 2016Der Bundesverband WindEnergie (BWE) hat drei Sofortmaßnahmen zur Reparatur des EEGs vorgelegt, mit denen die im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele im Bereich Windenergie erreicht werden können. Mit dem Maßnahmenpaket soll nicht nur das Ziel von 65 Prozent Erneuerbaren Energien bis 2030 erreicht, sondern auch der drohende Fadenriss in der Windenergiebranche abgewandt werden.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD schreibt die Rahmenbedingungen für die Energiepolitik der kommenden Legislaturperiode vor. Die Koalitionäre haben sich zu einem zielstrebigen, effizienten, netzsynchronen und zunehmend marktorientierten Ausbau der Erneuerbaren Energien bekannt. Im Zentrum des Vertragswerks steht das Ziel, bis 2030 etwa 65 Prozent Erneuerbare Energien anzustreben. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Anteil der Erneuerbaren Energien an der deutschen Stromerzeugung deutlich erhöht werden und Windenergie als zentraler Energieträger des zukünftigen Energiesystems gestärkt werden. In diesem Zusammenhang sind entschiedene und schnelle politische Reformen notwendig, um die Verwerfungen der aktuellen EEG-Gesetzgebung zu reparieren.

Hierfür hat der Bundesverband WindEnergie (BWE) ein Paket an Sofortmaßnahmen vorgelegt. Zunächst fordert der BWE, die dauerhafte Einführung von Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz als generelle Zugangsvoraussetzung für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren für Windenergie an Land festzuschreiben. Diese Sofortmaßnahme wurde von einer breiten Mehrheit der deutschen Bundesländer in einer Bundesratsinitiative befürwortet und muss nun schleunigst von der Bundesregierung umgesetzt werden, um faire Teilnahmebedingungen im Ausschreibungsverfahren zu ermöglichen. Zweitens fordert der BWE die Ausschreibung von zusätzlichen Volumina zur Vermeidung der drohenden Ausbaudelle. Die BWE-Forderung beinhaltet die zusätzliche Ausschreibung von 2000 MW in 2018. Zudem soll der Bundesnetzagentur die Möglichkeit eingeräumt werden, das Volumen in einzelnen Runden zu reduzieren und in weiteren Runden wieder aufzuschlagen, um flexibel auf Überzeichnungen und Unterdeckungen zu reagieren. Letztlich sieht der BWE die Notwendigkeit, eine ausgewogenere regionale Verteilung der Zuschläge im Ausschreibungsverfahren zu gewährleisten, indem die Korrekturfaktoren im Referenzertragsmodell angepasst werden.

Detaillierte Informationen zu den geforderten Sofortmaßnahmen finden sich im BWE-Positionspapier: Sofortmaßnahmen zur Umsetzung des Koalitionsvertrags im Bereich Windenergie

Quelle: BWE e.V., 27.03.2018
www.wind-energie.de

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