BWE lehnt großflächiges Netzausbaugebiet ab

In Paragraf 36c wird mit dem EEG 2017 erstmal ein Netzausbaugebiet definiert, in welchem allein der Zubau der preiswerten und gut steuerbaren Windenergie an Land beschränkt werden soll. Der Gesetzgeber hat für die Festlegung eine Reihe von Kriterien – räumlich zusammenhängend, netzgebiets- oder landkreisscharf sowie Belastung des Übertragungsnetzes – festgelegt.

Die Grundlagen für das vorgeschlagene Netzausbaugebiet sind bisher nicht transparent dargestellt, so dass die gewählte Abgrenzung sich nicht nachvollziehen lässt. Gerade dort, wo es bislang nicht zu einer nennenswerten Abregelung von Strom aus Windenergieanlagen an Land kommt, wäre eine Darlegung erforderlich, warum der Verordnungsgeber für die Zukunft mit einer Abregelung von Windenergieanlagen rechnet. Zudem wäre es notwendig, nachvollziehbar darzustellen, welche Maßnahmen der betroffene Netzbetreiber unternimmt, um prognostizierte Engpässe zu beseitigen.

Während die Kleinteiligkeit der Landkreise in Niedersachsen, aber auch in Schleswig-Holstein, die Möglichkeit für eine räumlich ausdifferenzierte Betrachtung schafft, ist dies für Mecklenburg-Vorpommern nicht der Fall. Die dort wegen der Bevölkerungsentwicklung vorgenommene Kreisgebietsreform steht einer vom Gesetzgeber gewollten möglichst genauen Abgrenzung der real betroffenen Gebiete entgegen. In der Folge wird offenbar das gesamte Land in die Netzausbauregion einbezogen, obwohl nur punktuelle Netzengpässe bei Altentreptow und Pasewalk zu verzeichnen sind.

Die 2017 wirksam werdende Verordnung kann erstmals zum 1. Januar 2020 und danach alle zwei Jahre jeweils zum 1. Januar geändert werden. Mit zunächst 3-jähriger Wirksamkeit wird die Verordnung massiv in die betroffenen Regionen hinein wirken. Nicht nur die Produktion von preiswertem Erneuerbarem Strom aus Windkraftanlagen an Land, sondern auch Maßnahmen zur Sektorenkopplung könnten damit über Jahre blockiert werden. Schon deshalb erwarten wir einen absolut transparenten Prozess zur Ausweisung des Netzausbaugebietes.

Nach wie vor sehen wir deutliche Alternativen zu der aktuell diskutierten Gebietskulisse, die sich durch die Nutzung u.a. der folgenden Instrumente mindestens deutlich verringern ließe:

  1. Ausschöpfung aller technischen Ansätze, die EinsMan reduzieren, sollen vorangetrieben und berücksichtigt werden: Beispielsweise geht Prof. István Erlich von der Universität Duisburg davon aus, dass es möglich ist, die meisten der EinsMan-Einsätze einzusparen. Dazu müsste On-Line DSA zur automatischen Bestimmung der besten Gegenmaßnahmen (counter measures) angewendet werden und Windparks innerhalb weniger Minuten drosselbar sein.
  2. Einführung variabler Netzentgelt-/Stromtarife zur Flexibilisierung der Nachfrage zwecks Netzentlastung.
  3. Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität sowie Schaffung der Möglichkeit über bilaterale Verträge zuschaltbare Lasten anzubieten.

Wird ein Netzausbaugebiet im Verordnungswege trotzdem festgelegt, muss dies mit der Verpflichtung der Netzbetreiber einhergehen, erkannte Engpässe in einem genau definierten Zeitraum zu beseitigen. Außerdem muss ein Nachweis erfolgen, dass der Netzbetreiber alle Maßnahmen zur effizienten Auslegung der Netze getroffen hat. Zu diesem Nachweis gehört auch eine Darstellung, dass

  • fossile Kapazitäten maximal gedrosselt oder abgeschaltet sind
  • ein Temperaturleiterseilmonitoring der Netze eingerichtet ist,
  • die Verstärkung / Erneuerung der Leiterseile auf den Stand der Technik erfolgte,
  • die Öffnung der Regelenergiemärkte für Erneuerbare Energien sichergestellt ist,
  • variable Netzentgelttarife bzw. variable Stromtarife für einen besseren Ausgleich von Nachfrage und Angebot sorgen und
  • die Kopplung der Sektoren Strom-, Wärme- und Mobilität funktioniert.

Außerdem sollten wie in Schleswig-Holstein auch in anderen Bundesländern halbjährliche Netzausbaukonferenzen etabliert werden.

Unsere Stellungnahme zum Entwurf der Netzausbaugebietsverordnung der Bundesnetzagentur vom 14. November 2016 finden Sie hier: Stellungnahme zum Entwurf der Netzausbaugebietsverordnung des Bundesverband WindEnergie.

Quelle: BWE e.V., 14.12.2016
www.wind-energie.de

vgl. Letzte EEG-Appelle ans Parlament

s. Windbranche legt erweiterte Stellungnahme zum EEG 2016 vor

s. LEE NRW fordert schnelleren Netzausbau und stärkere Sektorenkopplung, um weniger Strom zu verschenken!

vgl. Starker Einsatz der Bundesländer für Energiewende – Branche braucht zügig verlässlichen Rahmen

s. Windbranche kritisiert Pläne der Landesregierung