Energiesammelgesetz: Pressestatement zum Kabinettsbeschluss

Das Bundeskabinett hat am gestrigen Montag den Entwurf des Energiesammelgesetzes beschlossen. Damit beginnt das parlamentarische Verfahren. Aus Reihen der Koalitionsfraktionen ist bereits Widerspruch vernehmbar. Dazu sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft:

„Jetzt ist es die Aufgabe des Bundestags, den Referentenentwurf zu einem sinnvollen Energiewendegesetz zu machen und Hindernisse für die Photovoltaik abzubauen wie den 52-Gigawattdeckel oder die Eigenverbrauchsabgabe. Ad-hoc-Einschnitte wie die geplante Sonderkürzung der Vergütung für Photovoltaik-Dachanlagen entziehen laufenden Projekten den Boden und entwerten dauerhaft die Sonderausschreibungen. Mit dem sogenannten atmenden Deckel verfügt die Politik über ein funktionierendes Instrument, das die Vergütung an gesunkene Preise anpasst und zugleich Planungssicherheit für die Branche wahrt.“

Hintergrund

Der Bundesverband Solarwirtschaft kritisiert an dem geplanten Vorhaben vor allem zwei Punkte:

  • Die Bundesregierung trifft mit den geplanten Einschnitten einen der wichtigsten Motoren der Energiewende. Rund die Hälfte der jährlich neu installierten PV-Leistung ist von den nun geplanten Förderkürzungen betroffen, das PV-Anlagensegment mit einer Leistungsspanne von 40 bis 750 Kilowattpeak auf Gebäuden. Deutschland wird seine Klimaschutzziele nur erreichen und Strafzahlungen für zu hohe CO2-Emissionen nur vermeiden können, wenn die Bundesregierung den Photovoltaikausbau nicht nur auf Freiflächen, sondern auch auf Gebäuden deutlich erhöht. Körnig: „Überzogene Fördereinschnitte stehen dem Klimaziel ebenso im Wege wie der 52-Gigawatt-Förderdeckel, der spätestens im Verlauf des Jahres 2020 erreicht werden dürfte. Die Bundesregierung kann nicht auf der einen Seite den Eigenverbrauch und die Direktversorgung mit Solarstrom unter anderem durch die anteilige EEG-Umlage weiterhin massiv behindern und andererseits noch erforderliche EEG-Marktprämien zu schnell kappen.“
  • Mit der kurzen Vorwarnzeit greift der Referentenentwurf tief in die Planungssicherheit der Handwerksbetriebe ein. Die Befürchtung: Viele Vertragsverpflichtungen und Finanzierungen werden sich nicht mehr erfüllen lassen; Gewerbebetriebe werden von einer Investition abgeschreckt. Der BSW fordert, die Förderkürzung im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zumindest zeitlich zu verschieben und zu strecken, um den Vertrauensschutz der Branche zu sichern.

Der BSW weist zudem darauf hin, dass sich eine maßvolle Anpassung der Solarstromvergütung für neue Solarstromanlagen in den nächsten Monaten durch den in Paragraf 49 EEG geregelten atmenden Degressionsmechanismus von selbst ergeben hätte.

Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V. vom 6.11.2018
www.solarwirtschaft.de

vgl. Deutliche Verbesserung am Energiesammelgesetz erforderlich

svgl. Bundesregierung wirft Schatten auf NRWs Sonnenenergie

s. Einigung zum Ausbau Erneuerbarer Energien unzureichend

s. Anschlag auf die Energiewende

vgl. Einigung zum Ökostrom-Ausbau läuft ins Leere

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