EU-Klimaschutzgesetz ist notwendiger Rahmen für Klimaneutralität 2050 – Erneuerbare Energien sind der Schlüssel

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„Das Klimaschutzgesetz der Europäischen Kommission ist der überfällige gesetzliche Rahmen, um die EU-Länder auf Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 zu verpflichten. Leider fehlt aber ein wichtiger Meilenstein bis dahin: eine ambitionierte Zielsetzung für 2030, die für das Erreichen der Paris-Klimaziele unabdingbar ist und für die Verhandlungen auf dem UN-Klimagipfel in Glasgow im November gebraucht wird. Deshalb ist es gut, dass ein Dutzend EU-Mitgliedstaaten auf eine zeitnahe Zielsetzung für 2030 drängen. Hier muss sich die Bundesregierung anschließen und darf sich nicht länger wegducken. Das gilt auch für die Festlegung der Zielhöhe, die auf mindestens 55 Prozent bis 2030 festgelegt werden muss, wobei zu berücksichtigen ist, dass Forderungen von 65 Prozent auf dem Tisch liegen. Es reicht bei weitem nicht aus, das derzeitige 40%-Ziel bis September 2020 zu überprüfen. Hier muss Butter bei die Fische, sonst ist das Gesetz zahnlos “, so Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) e.V.

Außer der rechtlichen Verankerung der Klimaneutralität stünde zudem jetzt an, Regeln zur Sicherstellung dieses Ziels sowie Sanktionsmaßnahmen beim Nichterreichen von Zwischenzielen festzulegen. Deswegen sei es zu begrüßen, dass die Zielerfüllung ab 2023 alle fünf Jahre im Rahmen delegierter Rechtsakte überprüft und nach dem Pariser Klimaschutzabkommen ausgerichtet werden sollen. Positiv sei auch die Möglichkeit einer Erhöhung der Klimaziele ab 2030 durch eine Verordnung der Kommission, der nur mehrheitlich widersprochen werden kann.

Das europäische Klimaschutzgesetz verpflichtet die Europäische Union auf ein Netto-Null-Emissionsziel im Jahr 2050, wobei die Länder untereinander ausgleichen dürfen. Österreich, Finnland und Schweden haben sich bereits verpflichtet, Kohlenstoffsenken zu werden. Finnland will seine CO2-Emissionen bereits bis 2035 vollständig auf null senken. Das sei akzeptabel, solange es genügend Vorreiter gebe, die mit ambitionierten Zielen und entsprechenden Maßnahmen vorangingen, so Peter. Der Schlüssel hierzu seien die Erneuerbaren Energien, die ein ausreichendes Potenzial für die vollständige Versorgung böten. „Die Technologien stehen bereit, sind wettbewerbsfähig und tragen erheblich zu regionaler Wertschöpfung bei“, so Peter. „Hier ist auch die Bundesregierung gefordert, die deutsche Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr zu nutzen, um für eine beschleunigte Energiewende in Europa zu werben. Sie sollte hier mit bestem Beispiel vorangehen und hemmende Deckel und Bremsen bei den Erneuerbaren entfernen. Von weiteren Hürden wie pauschalen Abstandsregelungen bei der Windenergie sei Abstand zu nehmen, dafür aber endlich verbindliche Ausbaupfade für das Ziel von 65 Prozent bis 2030 zu definieren und eine Chancendebatte zu starten,“ so Peter. Die Bundesregierung müsse deshalb auch darauf hinwirken, dass eine vollständige Überprüfung der Rechtsvorschriften zu den Richtlinien für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz jetzt zeitnah und nicht erst bis Juni 2021 erfolgen müsse.

Quelle: BEE e.V., 3.3.2020
www.bee-ev.de

s. EEG weiterhin wichtigster Klimaschutz-Motor

vgl. BEE-Präsidentin, Dr. Simone Peter, kommentiert das im Bundestag beschlossene Klimaschutzgesetz

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