Stellungnahme zu Eckpunkten für Ausschreibungen: BWE präsentiert gemeinsamen Branchenvorschlag

Der Bundesverband WindEnergie e.V. legt im Rahmen der Konsultation seine Stellungnahme zur Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen über Ausschreibungen vor. Zusätzlich zu seinen Einschätzungen zum BMWi-Eckpunktepapier präsentiert der Verband einen konkreten Vorschlag zur Umstellung des Referenzertragsmodells auf ein einstufiges System, um den weiteren Ausbau der Onshore-Windenergie im gesamten Bundesgebiet auch im neuen Fördersystem zu ermöglichen.

Der BWE bleibt bei seiner Auffassung, dass die Einführung von Ausschreibungen kein geeignetes Instrument zur Erreichung der mit dem EEG 2014 verfolgten Ziele – Kosteneffizienz, Akteursvielfalt und Ausbaupläne – darstellt. Gleichzeitig unterstützt der BWE den Vorschlag, die im EEG 2014 definierte gleitende Marktprämie als Gegenstand der Ausschreibung festzulegen. Besonderen Wert legt der Verband auf den Schutz kleiner und mittlerer Akteure, weshalb er die Vorschläge des BWMi zum Schutze der Akteursvielfalt als zu kurz greifend erachtet. Ein Ausschreibungsvolumen in Höhe von 4.850 MW, wie es den Erwartungen des BMWi in seiner Marktanalyse zum zukünftigen durchschnittlichen Neubau entspricht, ist hierzu ein wichtiger Schritt.

Der BWE hat den Wunsch der Bundesregierung nach Kosteneffizienz zur Kenntnis genommen, warnt aber vor einer weiteren Verschlechterung der Projektfinanzierung. Insbesondere die jüngsten vom BMWi vorgelegten Vergütungsberechnungen würden Projekte an den wichtigen 70–90%-Standorten nochmals massiv benachteiligen. „Wir haben nach ausführlichen Diskussionen im Verband einen umfassenden Branchenvorschlag zum Thema Ausschreibungen erarbeitet. Mit diesem schlagen wir nun ein einstufiges Modell vor, welches helfen wird, den Ausbau an allen Standorten zu ermöglichen, und gleichzeitig die preislich volle Konkurrenzfähigkeit der Windenergie an Land gewährleistet“, so BWE-Präsident Hermann Albers.

Dem Vorschlag gemäß soll die Vergütung gleichbleibend über den gesamten Vergütungszeitraum erfolgen. Nach 5 Jahren würde der Ertrag in einem Gutachten ermittelt und dessen Einstufung ggf. korrigiert. Über- und Unterzahlungen würden ab dem 6. Betriebsjahr überprüft und angepasst.

„Wir erwarten von der Bundesregierung, dass dieser einheitliche Branchenvorschlag ehrlich und umfassend geprüft wird. Wir brauchen im Windbereich eine Pilotphase für Ausschreibungen. die uns Raum für Korrekturen möglicher Designfehler gibt. Hier wird am offenen Herzen operiert und eine starke, export- und wachstumsorientierte Branche mit 140.000 Beschäftigten leichtfertig in Gefahr gebracht“, warnt Albers.

„Insbesondere dezentrale, kleine und mittlere Akteure, die in der Vergangenheit einen wichtigen Beitrag beim Ausbau der Windenergie leisteten, müssen im neuen System zum Zuge kommen. Für den Verband spielt die de-minimis-Regelung, wie von der EU-Kommission vorgesehen, zum Schutz jener Player die wichtigste Rolle. Hierfür haben wir konkrete Vorschläge erarbeitet, wie Ausnahmeregelungen effektiv umgesetzt werden können. Diese Strukturen sind für die Akzeptanz der Energiewende unerlässlich“, so Albers weiter.

Nicht nur die künftigen Ausschreibungen stellen die Branche vor enorme Herausforderungen, auch die Einschnitte aus der Degression von 4,8 Prozent in 2016 sowie die bereits jetzt spürbaren Auswirkungen des § 24 EEG gefährden spätestens ab 2017 die Projektplanung. „Wir stehen der Bundesregierung für eine vertiefende Diskussion bereit und werden auch die Bundesländer, die ein besonderes Interesse am flächendeckenden Ausbau der preiswerten und systemstabilisierenden Windenergie an Land haben, zur Diskussion einladen“, so Hermann Albers.

Link zur BWE-Stellungnahme

Quelle: Bundesverband WindEnergie e.V., 2.10.2015
www.wind-energie.de