Gesetzentwurf des Landes NRW zur Wiederbelebung der Länderöffnungsklausel – Entschließungsantrag des Landes Brandenburg zur Entprivilegierung der Windenergienutzung im Baugesetzbuch (BauGB)
„Der BEE unterstützt die Forderung des Bundesverbands Windenergie und anderer Verbände, die Länderöffnungsklausel nicht wieder einzuführen sowie an der Privilegierung der Windenergie im Baurecht festzuhalten. Sowohl der Vorschlag NRWs als auch der Brandenburgs würde zu einer Verschärfung der schon heute angespannten Genehmigungssituation für Windenergieprojekte führen und damit den Ausbau ins Stocken bringen, wie dies bereits in Bayern geschehen ist. Stattdessen ist die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Sofortmaßnahmen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien längst überfällig und ein Zeit- und Mengengerüst für den Ausbaupfad bis 2030 zu skizzieren. Die Große Koalition hat sich vertraglich auf 65 Prozent Erneuerbare Energien im Jahr 2030 verpflichtet. Noch ist völlig unklar, wie sie das erreichen will. Die Branche und die hinter ihr stehende Industrie benötigt aber endlich Klarheit, stabile Ausbauziele und einen festen Kurs, auf den sie Investitionsentscheidungen stützen kann.
Schlagwort: Initiativen aus NRW und Brandenburg
Okt 23
Statement von Dr. Simone Peter, BEE-Präsidentin, zu den heute im Bundesrat diskutierten Initiativen aus NRW und Brandenburg
Okt 18
Die Energiewende ist ein Gemeinschaftsprojekt – Initiativen aus NRW und Brandenburg untergraben die Glaubwürdigkeit energiepolitischer Ziele
Am Freitag diskutiert der Bundesrat einen Gesetzesentwurf des Landes NRW zur Wiederbelebung der Länderöffnungsklausel und einen Entschließungsantrag des Landes Brandenburg zur Entprivilegierung der Windenergienutzung im Baugesetzbuch (BauGB). Beide Initiativen stehen in direktem Widerspruch zu den Vereinbarungen der Großen Koalition im Bund. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht eine energiepolitische Agenda vor, die aus einem Dreiklang von 65% Erneuerbaren Energien bis 2030, einem stärkerem Zubau Erneuerbarer einschließlich kurzfristiger Sonderausschreibungen und Impulsen für Sektorenkopplung sowie innovative Vermarktungskonzepte besteht.
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