Regionalplan Köln: Noch immer nicht der große Wurf

Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW geht davon aus, dass es im Regierungsbezirk Köln angesichts von Höhenbegrenzungen zu wenige geeignete Flächen für die Windenergienutzung geben wird.

Der künftige Regionalplan Köln, mit dem für die kommenden Jahre weitere Flächen für die Windenergienutzung im Regierungsbezirk Köln ausgewiesen werden sollen, geht in die nächste Runde: Alle beteiligten Kommunen, Verbände und Träger öffentlicher Belange hatten bis zum 7. August Zeit, mit einer Stellungnahme den zweiten Planentwurf zu bewerten und zu kommentieren – was auch der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) getan hat.

Nach den Plänen der Landesregierung muss die Kölner Bezirksregierung 15.682 Hektar für neue Windenergieanlagen zur Verfügung stellen. „Positiv zu bewerten ist sicherlich, dass der Regionalrat das vorgegebene Flächenziel erfüllt, auch wenn sich der zusätzliche Flächenpuffer im Vergleich zum ersten Entwurf beinahe um die Hälfte reduziert hat“, beurteilt LEE NRW-Geschäftsführer Christian Vossler den neuen Planentwurf. „Im Vergleich zum ersten Planentwurf sehen wir erste Fortschritte, die jedoch nicht ausreichen, damit es im Kölner Regierungsbezirk zu einer Ausbauoffensive bei der Windenergie kommt.“

Fragezeichen setzt der LEE NRW nach wie vor hinter die Qualität von einigen der ausgewiesenen Flächen. Das Problem: Im Regierungsbezirk Köln gibt es in Nörvenich (Kreis Düren) einen Flugplatz der Luftwaffe, zusätzlich in Geilenkirchen (Kreis Heinsberg) einen der Nato. Damit verbunden sind unter anderem Höhenbeschränkungen, die in weiten Teilen des Regierungsbezirks die Errichtung von modernen und effizienten Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von über 200 Metern ausschließen. Diese genehmigungsrechtliche Beschränkung gefährdet aber die Wirtschaftlichkeit neuer Windparks.

Und nicht nur das: Denn Projektierer sind mit Vorhaben, die auf Flächen mit einer Höhenbegrenzung entstehen sollen, bei künftigen Ausschreibungen klar im Nachteil gegenüber Betreibern, die die Gesamthöhe ihrer vorgesehenen Windenergieanlagen voll ausspielen können. Christian Vossler: „Deshalb werden sich kaum potenzielle Investoren finden, die kleinere Anlagen in ihrem Projekt einsetzen, eher verzichten diese auf ein Vorhaben.“

Dieses Problem haben Regionalrat und Bezirksregierung Köln erkannt und über 900 Hektar der ursprünglich vorgesehenen Flächen auf Grundlage einer vom Landeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Studie im überarbeiteten Planentwurf gestrichen und alternative Flächen untersuchen lassen. „Das ist anerkennenswert“, kommentiert LEE NRW-Geschäftsführer Vossler, „allerdings verbleiben immer noch Flächen mit Höhenbegrenzungen. Der LEE NRW geht davon aus, dass sich einige der Flächen als ungeeignet herausstellen werden und der Puffer zum Flächenbeitragswert schnell aufgebraucht sein wird.“

Nach Einschätzung der Windbranche ist heute eine Gesamthöhe von mehr als 200 Meter unverzichtbar, damit sich eine derzeit gängige Windenergieanlage mit rund 6 Megawatt Generatorleistung wirtschaftlich rechnet. Kleinere Anlagen werden heute in der Regel kaum mehr beantragt und gebaut, was eine aktuelle Analyse der Fachagentur Wind und Solar bestätigt: Danach betrug die Gesamthöhe der in im ersten Halbjahr bislang in NRW genehmigten knapp 470 Windenergieanlagen im Durchschnitt 240 Meter.

Für den LEE NRW ist es unverzichtbar, dass der Regionalrat mehr Flächen ohne kritische Höhenbegrenzungen ausweist, die es im Regierungsbezirk durchaus gibt und die ein besseres Potenzial für einen wirtschaftlichen Windenergieausbau bieten. „Wir brauchen jede grüne Kilowattstunde im Rheinischen Revier angesichts der vielen dort geplanten Rechenzentren mit ihrem hohen Strombedarf“, so Vossler, „je besser geeignet die Flächen, umso mehr Strom lässt sich auf ihnen produzieren. Das senkt den Flächenbedarf, die Stromkosten und die Energie muss auch nicht von weit her in die Region geleitet werden, was die Kosten für den Netzausbau in die Höhe treibt“.

Quelle: Landesverband Erneuerbare Energien NRW e. V. (LEE NRW) vom 7.8.2025
www.lee-nrw.de

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