Solartechnische Sonderabschreibungen senken Stromrechnungen

Hohe Energiekosten werden von der deutschen Wirtschaft zunehmend als Belastung wahrgenommen. Eine Stromsteuersenkung für kleine und mittelständische Unternehmen wird es vorerst dennoch nicht geben. Mit der Anfang Juli von der Bundesregierung geschaffenen Sonderabschreibung auch für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher ist es jetzt jedoch für viele Unternehmen noch attraktiver geworden, mit Hilfe einer eigenen Solarstromanlage ihre Stromrechnungen zu senken. Darauf weist der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hin. Im vergangenen Jahr wurden auf Industrie- und Gewerbedächern 30 Prozent mehr Photovoltaik-Leistung neu installiert als 2023. Im ersten Halbjahr 2025 war es immerhin noch ein Plus von rund sieben Prozent gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Immer häufiger werden Solarsysteme dabei auch von Unternehmen mit einem Speicher kombiniert.

Der BSW-Solar schätzt, dass inzwischen bereits weit über 100.000 Unternehmen in Deutschland selbst erzeugten Solarstrom nutzen. Aus aktuellen Bundesnetzagentur-Daten geht hervor, dass hierzulande bereits rund 100.000 PV-Dachanlagen in Gewerbe, Handel und Dienstleistung, rund 12.000 PV-Systeme auf Industriedächern und rund 81.000 Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden in Betrieb sind.

„Mit Photovoltaikanlagen können gerade kleine und mittelständische Unternehmen ihre Stromrechnungen häufig stärker senken, als dies im Falle einer Stromsteuerbefreiung der Fall wäre“, gibt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar, zu bedenken.

Während kleine und mittlere Industrieunternehmen laut einer Strompreisanalyse des Bundesverbandes Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) derzeit durchschnittlich rund 18 Cent pro Kilowattstunde zahlen, liegen die Gestehungskosten für selbstgenutzten Solarstrom aus gewerblichen PV-Dachanlagen laut einer Studie des Fraunhofer ISE in Abhängigkeit vom Standort und weiteren Faktoren zwischen 5,7 und 12,0 Cent pro Kilowattstunde. In Kombination mit einem Batteriespeicher liegen die Stromgestehungskosten ungefähr zwischen 7,3 und 16,0 Cent pro Kilowattstunde – abhängig von der Größe der Speicher.

Nach Einschätzung des BSW-Solar werden mehrere Faktoren dazu beitragen, dass sich Solaranlagen in der Wirtschaft einer anhaltend hohen Beliebtheit erfreuen werden. Neben den im Vergleich zum externen Strombezug deutlich geringeren solaren Erzeugungskosten auf dem eigenen Firmendach und der gesetzlich garantierten EEG-Vergütung für den nicht selbst verbrauchten Überschussstrom, dürften sich die jüngsten steuerlichen Verbesserungen positiv auf die Nachfrage auswirken, so die Erwartung des Verbandes.

Die neu geschaffene Möglichkeit zur Sonderabschreibung von bis zu 30 Prozent im ersten Jahr machen Investitionen in gewerbliche Photovoltaikanlagen äußerst interessant. Der degressive Abschreibungssatz darf dreimal so hoch sein wie bei linearer Abschreibung – für Photovoltaik (20 Jahre AfA) entspricht dies einer jährlichen Abschreibung von maximal 15 Prozent, für Speicher (10 Jahre AfA) ergeben sich maximal 30 Prozent. Für betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge bis 100.000 Euro Anschaffungspreis gilt zudem eine Sonderregelung mit 75 Prozent Abschreibung bereits im Anschaffungsjahr. Körnig ist überzeugt: „Allein schon aus wirtschaftlicher Vernunft werden immer mehr Unternehmen ihre Firmendächer nutzen, um sich kostengünstig und langfristig planbar mit preiswertem Solarstrom zu versorgen.“

Das Potenzial zur Solarisierung von Deutschlands Unternehmen ist groß. Eine Untersuchung des Fraunhofer IIS in Zusammenarbeit mit der Bundesvereinigung Logistik ergab, dass derzeit rund 19 Prozent der Hallen in Gewerbe und Logistik mit Photovoltaik belegt sind. Rund 80 Prozent der untersuchten Firmendächer sind hingegen noch PV-frei.

Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V., 27.08.2025
www.solarwirtschaft.de

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