
Der BEE begrüßt das neue Standortfördergesetz (StoFöG) und den Deutschlandfonds als positive Impulse für den Ausbau von Erneuerbaren Energien und der zugehörigen Infrastruktur.
“Mit dem Standortfördergesetz sendet der Bundestag heute ein wichtiges Signal für mehr private Investitionen in Erneuerbare Energien. Entscheidend ist jedoch, dass die neuen Regelungen ihr Potenzial auch wirklich entfalten können und nicht durch bürokratische Hürden an anderen Stellen der Entscheidungsprozesse ausgebremst werden”, erklärt BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser.
Der BEE begrüßt ausdrücklich die Zielsetzung des Gesetzes, privates und institutionelles Kapital stärker für Investitionen in Erneuerbare Energien und die zugehörige Infrastruktur zu mobilisieren. In Verbindung mit dem tags zuvor von der Bundesregierung und der KfW gestarteten Deutschlandfonds, für den der Bund öffentliche Mittel und Garantien in Höhe von rund 30 Milliarden Euro bereitstellt, werden hier gezielt Anreize für zusätzliche Investitionsentscheidungen gebündelt.
Die vorgesehenen Änderungen, unter anderem im Kapitalanlagegesetzbuch, im Real Estate Investment Trust (REIT)-Gesetz sowie im Vermögensanlagengesetz stärken nicht nur die investitionsrechtlichen Rahmenbedingungen, sondern schaffen an zentralen Stellen mehr Rechtssicherheit – etwa durch eine einheitliche Definition Erneuerbarer Energien.
Bedenken hat der BEE angesichts der neuen Melde-, Dokumentations- und Reportingpflichten im Rahmen des Gesetzes, die den administrativen Aufwand für Fonds und Investoren erhöhen. Der BEE appelliert an die Bundesregierung, die Umsetzung des StoFöG eng zu begleiten und zeitnah dort nachzuschärfen, wo Investitionen in Erneuerbare Energien noch unnötig ausgebremst werden. „Private Investitionen sind ein zentraler Baustein für eine erfolgreiche Energiewende. Mehr als die Hälfte der Anlagenleistung von Erneuerbaren in Deutschland liegen in den Händen von Privatleuten, Landwirtschaft und Gewerbe. Diese Akteure brauchen verlässliche Rahmenbedingungen sowie praxistaugliche Regelungen und Genehmigungsprozesse“, so Heinen-Esser abschließend.
Quelle: BEE e.V., 19.11.2025
www.bee-ev.de
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