Schlagwort: 1.000-Meter-Abstand

STELLUNGNAHME ZUM NRW-AUSFÜHRUNGSGESETZ BAUGB

Die Abschaffung des 1.000-Meter-Abstands zwischen Windenergieanlage und Bebauung ist ein wichtiger Schritt für den Ausbau Erneuerbarer Energien.

„Der 1.000-Meter-Abstand zu Windenergieanlagen passt nicht mehr in die Zeit“

Windpark NRW im Schnee

Die Erneuerbaren Energien und allen voran die Windenergie sind Freiheitsenergien