Schlagwort: Alt-Anlagen

Branche am Scheideweg: Recyclingpraxis für Windenergieanlagen zwischen Umweltsünde und neuem Ökostandard

Die erste Generation von Windenergieanlagen kommt in die Jahre: Nun muss sich entscheiden, ob sie weiterbetrieben, erneuert oder zurückgebaut werden. Mit der Herausforderung von nachhaltigem Repowering oder Rückbau und Recycling beschäftigt sich auch Veolia Deutschland. Auf der IFAT, Weltleitmesse für Umwelttechnologie, diskutiert der Umweltdienstleister darüber mit Projektentwicklern und Betreibern von Windenergieanlagen.

Ungefähr 28.000 Windräder drehen sich unter dem deutschen Himmel. Ein Großteil davon schon seit Ende der neunziger Jahre. Aktuell steht die Windbranche vor großen Herausforderungen: Mit dem Auslaufen des Förderanspruchs nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für 20 Jahre alte Windenergieanlagen muss entschieden werden, ob diese Alt-Anlagen stillgelegt, zurückgebaut, erneuert oder ob sie in bisherigem Umfang weiterbetrieben werden können. Stand heute werden davon bundesweit rund vier Gigawatt (GW) Anlagenleistung betroffen sein. Künftig fallen pro Jahr im Schnitt weitere 2,4 GW aus der EEG-Förderung.

Viel Ökostrom muss nicht viel kosten

Würden hierzulande mehr Windkraft- und Solaranlagen gebaut, würde dies kaum Mehrkosten bedeuten. Der Grund: Neue Ökostromanlagen sind heute sehr viel günstiger als noch vor Jahren, zudem fallen ab 2021 die alten und teuren Anlagen aus der Förderung.

Die EEG-Umlage zur Förderung Erneuerbarer Energien wird im kommenden Jahr leicht sinken, um 0,09 Cent je Kilowattstunde (kWh) auf dann 6,79 Cent. Und das obwohl der Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter voranschreitet – wie ist das möglich? Die EEG-Umlage bildet schon lange nicht mehr die reinen die Kosten des Baus neuer Windkraft-, Solar- und Biomasseanlagen ab – zum Beispiel zahlen die privaten Stromkunden und der Mittelstand seit Jahren für die großzügigen Befreiungen der Industrie. Auch der Strompreis an der Börse beeinflusst die Höhe der Umlage: Ist der Preis niedrig, steigt die Umlage, weil sie die Vergütung ausgleichen muss.