Schlagwort: anzulegende Wert

EnSaG: Förderkonditionen für Inbetriebnahme zwischen 21.12.2018 und Ende Januar 2019 unstrittig

Das Ende vergangenen Jahres verabschiedete Energiesammelgesetz soll nach dem Willen des Gesetzgebers vorsehen, dass die Solarstromvergütung (der anzulegende Wert) für neue Photovoltaik-Dachanlagen mit einer Leistung von 40 bis 750 Kilowatt ab 1. April 2019 rund 8,9 Cent pro Kilowattstunde betragen wird.