Brutto-Zubau der Windenergie an Land von 2.281 Megawatt (MW) bzw. 790 Anlagen im ersten Halbjahr 2017 erwartungsgemäß hoch, Branche setzt die bis Ende 2016 erteilten Genehmigungen um – Übergangseffekt wird in 2018 auslaufen
Perspektive nach der ersten Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land:
Große Planungsunsicherheit durch Erfolg von Projekten ohne Genehmigung
Kostenreduktion geht weiter
Gesetzgeber muss Bundes-Immissionsschutzgesetz-Genehmigung (BImSchG-Genehmigung) als einheitliche Präqualifikation festschreiben, die entsprechende Regelung für die zwei Ausschreibungen in 2018 muss dauerhaft gelten
Kapazität nicht realisierter Projekte erneut auszuschreiben ist notwendig für eine erfolgreiche Energiewende