Schlagwort: BImSchG-Genehmigung

Ausschreibungen Wind an Land – Markt findet sich, Annäherung an echten Marktwert, Bürgerenergie bleibt im Spiel

Das Ausschreibungssystem befindet sich nach wie vor in einer Lernphase. Das Ausschreibungsdesign 2017 hat zu massiven Fehlsteuerungen geführt, u.a. weil zwischen Projekten, die bereits eine BImSchG-Genehmigung nachweisen mussten und Projekten, die ohne eine solche Genehmigung teilnahmeberechtigt waren, kein fairer Wettbewerb gegeben war. Die ersten beiden Ausschreibungen 2018 beenden diese Fehlentwicklung. Ihre Ergebnisse gilt es aufmerksam zu beobachten.

Die Ergebnisse der 1. Ausschreibung für die Windenergie an Land im Jahr 2018 zeigen aus Sicht des BWE, dass das Ausschreibungssystem noch am Beginn einer Lernphase steht. Weil die BImSchG-Genehmigung als einheitliche Grundlage für die Teilnahme galt, war erstmals ein fairer Wettbewerb zwischen allen Geboten möglich. Die erste Ausschreibung 2018 war ausreichend hoch überzeichnet, so dass eine deutliche Wettbewerbssituation gegeben war. Dass für 2018 und 2019 ein ausreichendes Volumen an geeigneten Projekten bereit steht, hatte enervis energy advisors GmbH (enervis) in einer Studie im Auftrag des BWE nachgewiesen.

3. Ausschreibung Wind an Land verfestigt Fehlentwicklung – Gesetzgeber muss handeln

Die 3. Ausschreibungsrunde für die Windenergie an Land zeigt deutlich wie rasch der Förderbedarf der Windenergie für Projekte, die nach 2020 umgesetzt werden, sinkt. Das ist eine gute Nachricht für die Politik und die Verbraucher. Offenbar setzen immer mehr und auch neue Investoren auf einen sich stabilisierenden Strommarkt. Damit sich diese Entwicklung fortsetzen kann, sind neue Instrumente wie ein beginnender Kohleausstieg und eine nachhaltige CO2-Bepreisung erforderliche wichtige Bausteine. Diese müssen durch die Bundespolitik verankert werden.

Erwartungsgemäß wird auch die dritte Ausschreibungsrunde Wind an Land durch Akteure dominiert, die die Anforderungen an die gesetzlich definierte Bürgerenergiegesellschaft erfüllen. Damit gingen 2.730,4 Megawatt (MW) der im Jahr 2017 insgesamt ausgeschriebenen 2.820,4 MW Wind an Land an Projekte, die über keine Genehmigung verfügen und erst in bis zu 4 ½ Jahren umgesetzt werden müssen. Ein gleitender Übergang vom bisherigen Vergütungssystem hin zu Ausschreibungen ist deutlich nicht gewährleistet.

Ausschreibungssystem fehlt Verlässlichkeit – BWE unterstreicht Bereitschaft an zügiger Korrektur mitzuarbeiten

Nach der 2. Ausschreibung für die Windenergie an Land zeigt sich, dass der Systemwechsel zur wettbewerblichen Preisfeststellung in dem für die internationale Leistungsstärke essentiellen deutschen Heimatmarkt schnell korrigiert werden muss. Nur durch ein zügiges Handeln des Gesetzgebers lässt sich eine gefährliche Schwächung der deutschen Windindustrie vermeiden, die stark in international dynamisch wachsenden Märkten präsent ist.

Hersteller- und Zulieferer brauchen angesichts der industriellen Zyklen zur Einführung von Innovationen vor allem verlässliche Rahmenbedingungen. Diese sollte das Ausschreibungssystem mit klar erkennbaren jährlichen Realisierungsmengen gewährleisten. Heute wird klar, dass dies nicht der Fall ist. Die mit den Ausschreibungen staatlicherseits verordnete Reduzierung des Zubaus von heute über 4.000 Megawatt auf lediglich 2.800 Megawatt und die verunglückte gesetzliche Definition der neuen Akteursgruppe ‚Bürgerenergie‘ macht die Berechenbarkeit des jährlich möglichen Zubaus nahezu unmöglich.

Windenergie an Land: Ergebnis der zweiten EEG-Ausschreibung verschärft Risiken der Hersteller und Zulieferer

Die Bundesnetzagentur hat heute die Ergebnisse der zweiten EEG-Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land veröffentlicht.

95 Prozent des Zuschlagsvolumens für Bürgerenergieprojekte – davon nur eines mit Genehmigung – Verschärftes Realisierungsrisiko für Hersteller
Bundes-Immissionsschutzgesetz-Genehmigung (BImSchG-Genehmigung) als einheitliche Präqualifikation muss schnellstmöglich festgeschrieben werden
Kein gleichberechtigter Wettbewerb für genehmigte Projekte
Überzeichnung und gesunkener Zuschlagswert unterstreichen Wettbewerb und Innovationsdruck
Die 1.000 MW-Ausschreibung war mit Geboten von 2.927 MW deutlich überzeichnet, der durchschnittliche Zuschlagswert lag bei 4,28 ct/kWh. Zudem wurden 95 Prozent des Zuschlagvolumens an Bürgerenergieprojekte vergeben.

Ausbauzahlen für das erste Halbjahr 2017 in Deutschland – Windenergie an Land: Starker Ausbau im Übergang, deutliche Risiken in 2018/19

Brutto-Zubau der Windenergie an Land von 2.281 Megawatt (MW) bzw. 790 Anlagen im ersten Halbjahr 2017 erwartungsgemäß hoch, Branche setzt die bis Ende 2016 erteilten Genehmigungen um – Übergangseffekt wird in 2018 auslaufen

Perspektive nach der ersten Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land:
Große Planungsunsicherheit durch Erfolg von Projekten ohne Genehmigung
Kostenreduktion geht weiter
Gesetzgeber muss Bundes-Immissionsschutzgesetz-Genehmigung (BImSchG-Genehmigung) als einheitliche Präqualifikation festschreiben, die entsprechende Regelung für die zwei Ausschreibungen in 2018 muss dauerhaft gelten
Kapazität nicht realisierter Projekte erneut auszuschreiben ist notwendig für eine erfolgreiche Energiewende

Bürgerenergie erhält in 1. Ausschreibungsrunde Wind an Land die meisten Zuschläge

Die erste Ausschreibungsrunde Wind an Land wird von Bürgerenergie geprägt. Dies ist ein Signal dafür, dass sich diese Akteure den neuen Herausforderungen stellen. 95 Prozent der Bürgerenergiegesellschaften gaben ihre Gebote vor der Erteilung einer Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz ab. Die bezuschlagten Projekte werden sich nun um eine BImSchG-Genehmigung kümmern.

Wir appellieren an die zuständigen Behörden in den Ländern, die erforderlichen Genehmigungsverfahren positiv zu begleiten. Eine zeitnahe Umsetzung dieser Projekte ist für die Energiewende und die Erreichung der Klimaschutzziele von großer Bedeutung.