Schlagwort: De-minimis-Regelung

Studie bestätigt erhebliche Verwerfungen in NRW-Windkraftbranche: Zukunft der Bürgerenergie gefährdet

Die im vergangenen Jahr erstmals durchgeführten Ausschreibungen bei der Windenergie führen zu einer Verdrängung kleiner, bürgernaher Akteure und begünstigen wenige große Projektierer. Auch die für 2018 eingeführten Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden daran nichts ändern können. Das geht aus der heute vorgestellten Studie „Bürgerwind in NRW“ des Weltwindverbandes (WWEA) sowie des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) hervor. Die Verbände fordern angesichts dieser Entwicklung die rasche Einführung einer De-minimis-Regelung, um die akzeptanzfördernde Bürgerenergie zu schützen.

Jan Dobertin, Geschäftsführer des LEE NRW, sieht die NRW-Landesregierung in der Pflicht: „Bürgerenergie bindet die Menschen ein und ist für den Erfolg der Energiewende nicht zu unterschätzen. Daher sollte die Landesregierung alles unternehmen, diesen starken Akzeptanzfaktor zu unterstützen und von weiteren Einschränkungen der Windenergie abrücken.“

Verlässliche Instrumente statt prozentuale Zielvorgaben für Erneuerbare Energien: EUROSOLAR fordert konkrete Schritte von der GroKo

Bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD muss deutlich mehr energiepolitischer Ehrgeiz entwickelt werden, um den Herausforderungen gerecht zu werden. Eine pauschale Prozentangabe von 65% Erneuerbaren Energien bis 2030 ist nicht ausreichend und lediglich die Fortschreibung der aktuellen Trends. EUROSOLAR fordert die Verhandlungspartner auf, sich auf konkrete, verlässliche und langfristig angelegte Instrumente für den Ausbau Erneuerbarer Energien zu verständigen, anstatt abstrakte Zielmarken für das Jahr 2030 zu diskutieren. Bei den Ausschreibungen für Windkraftanlagen an Land muss die De-Minimis-Regelung eingeführt werden und die Photovoltaik muss von Ausbaudeckeln und der Sonnensteuer auf den Eigenverbrauch befreit werden.

Da Union und SPD am Instrument der Ausschreibungen offenbar um jeden Preis festhalten wollen, ist es dringend geboten, wenigstens die sogenannte De-Minimis-Regelung der EU-Kommission im EEG zu verankern. Nur indem kleine Windparks (maximal sechs Anlagen à 3 Megawatt) von der Ausschreibungspflicht befreit werden und so Planungssicherheit bekommen, können Kommunen, Stadtwerke, kleine und mittlere Unternehmen und echte Bürgergesellschaften wieder an der Energiewende mitwirken und lokale Jobs, Wertschöpfung und eine umweltfreundliche Energieversorgung schaffen.

3. Ausschreibung Wind an Land verfestigt Fehlentwicklung – Gesetzgeber muss handeln

Die 3. Ausschreibungsrunde für die Windenergie an Land zeigt deutlich wie rasch der Förderbedarf der Windenergie für Projekte, die nach 2020 umgesetzt werden, sinkt. Das ist eine gute Nachricht für die Politik und die Verbraucher. Offenbar setzen immer mehr und auch neue Investoren auf einen sich stabilisierenden Strommarkt. Damit sich diese Entwicklung fortsetzen kann, sind neue Instrumente wie ein beginnender Kohleausstieg und eine nachhaltige CO2-Bepreisung erforderliche wichtige Bausteine. Diese müssen durch die Bundespolitik verankert werden.

Erwartungsgemäß wird auch die dritte Ausschreibungsrunde Wind an Land durch Akteure dominiert, die die Anforderungen an die gesetzlich definierte Bürgerenergiegesellschaft erfüllen. Damit gingen 2.730,4 Megawatt (MW) der im Jahr 2017 insgesamt ausgeschriebenen 2.820,4 MW Wind an Land an Projekte, die über keine Genehmigung verfügen und erst in bis zu 4 ½ Jahren umgesetzt werden müssen. Ein gleitender Übergang vom bisherigen Vergütungssystem hin zu Ausschreibungen ist deutlich nicht gewährleistet.