Diese Landesregierung sperrt sich nicht nur gegen eine Solarpflicht für private Neubauten und Dachsanierungen, sondern lässt auch die in anderen Bundesländern angewendete Länderöffnungsklausel für die solaren Freiflächen-Anlagen auf benachteiligten Flächen bis heute ungenutzt
Schlagwort: Energieversorgungsstrategie 2.0
März 09
WINDENERGIE IN NRW: „DEN WORTEN MÜSSEN ENDLICH TATEN FOLGEN“
Neben der Abschaffung der Regelung für den 1.000-Meter-Mindestabstand ist es für den weiteren Windkraftausbau im Land unverzichtbar, dass die Landesregierung zwei Prozent der Landesfläche für die Windkraftnutzung ausweist, die Planungsverfahren rechtssicher macht, die Genehmigungsverfahren deutlich strafft, die Windkraftnutzung in Nutzwäldern zulässt sowie wie Flächenausweisung für Windenergieanlagen in Industrie- und Gewerbegebiete endlich anpackt