Schlagwort: EU-NOTFALL-VERORDNUNG

UMSETZUNG DER EU-NOTFALL-VERORDNUNG ZÜNDET TURBO BEI DER ENERGIEWENDE

Artikel 5 sieht vor, dass Genehmigungsverfahren für Repowering‐Projekte inklusive Netzanschluss nicht länger als sechs Monate dauern dürfen. „Im Repowering schlummern riesige Potenziale, bei Wind an Land insgesamt bis zu 45 Gigawatt

EU-Notfall-Verordnung: Beschleunigung für den Windkraftausbau

Neben der Möglichkeit zur Aussetzung der UVP enthält die EU-NotfallVO in Artikel 3 die Verankerung des – europaweiten – überwiegenden öffentlichen Interesses an Erneuerbaren Energien. In Artikel 5 finden sich außerdem Regelungen zur Fristverkürzung und ggf. einer sog. “Delta-UVP” bei Repowering-Verfahren