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Flaute in Rheinland-Pfalz für Windenergie hält an – Gesetzgeber muss dringend handeln

Koblenz. Immer noch Flaute beim Ausbau der Windenergie: Auch in der dritten Vergaberunde wurde Rheinland-Pfalz weiter von der Windenergie abgehangen. Nur zwei Standorte – in den Landkreisen Alzey-Worms und Vulkaneifel – erhielten den Zuschlag der Bundesnetzagentur. Seit Einführung des Aus-schreibungsverfahrens für Onshore-Windenergie Anfang 2017 wurden bisher lediglich fünf Anlagen für die nächsten Jahre genehmigt.

Das schlechte Abschneiden der rheinland-pfälzischen Windenergieprojekte wurde bereits erwartet. Solange die bundesweite Obergrenze bestehen bleibt, solange wird es keinen Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz geben. Damit verfehlt das Land nicht nur seine selbst gesetzten Klimaziele. Bewusst vergibt die Politik die Chance, Energie regional zu erzeugen und zu verbrauchen. Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte, die vor allem die ländlichen Kommunen stärken, werden bewusst aufgegeben. Rund 6.000 Arbeitsplätze hängen an der Branche.

3. Ausschreibung Wind an Land verfestigt Fehlentwicklung – Gesetzgeber muss handeln

Die 3. Ausschreibungsrunde für die Windenergie an Land zeigt deutlich wie rasch der Förderbedarf der Windenergie für Projekte, die nach 2020 umgesetzt werden, sinkt. Das ist eine gute Nachricht für die Politik und die Verbraucher. Offenbar setzen immer mehr und auch neue Investoren auf einen sich stabilisierenden Strommarkt. Damit sich diese Entwicklung fortsetzen kann, sind neue Instrumente wie ein beginnender Kohleausstieg und eine nachhaltige CO2-Bepreisung erforderliche wichtige Bausteine. Diese müssen durch die Bundespolitik verankert werden.

Erwartungsgemäß wird auch die dritte Ausschreibungsrunde Wind an Land durch Akteure dominiert, die die Anforderungen an die gesetzlich definierte Bürgerenergiegesellschaft erfüllen. Damit gingen 2.730,4 Megawatt (MW) der im Jahr 2017 insgesamt ausgeschriebenen 2.820,4 MW Wind an Land an Projekte, die über keine Genehmigung verfügen und erst in bis zu 4 ½ Jahren umgesetzt werden müssen. Ein gleitender Übergang vom bisherigen Vergütungssystem hin zu Ausschreibungen ist deutlich nicht gewährleistet.