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Klimaschutz, Grenzsteuer und CO2-Preis: Ohne EEG geht es nicht

Nur das EEG bietet Investoren die Planungssicherheit, die sie für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien mit Kommunen, Stadtwerken, Mittelstand und Bürgern brauchen. Das EEG ist und bleibt das entscheidende Werkzeug, um den Ausbau der Kapazitäten in der Fläche und unter breiter Beteiligung von Kommunen, Stadtwerken, kleinen und mittelständischen Unternehmen und Bürgergesellschaften voranzutreiben. So funktioniert ernst gemeinter Umweltschutz.

Erneuerbare-Energien-Gesetz wird volljährig – höchste Zeit, das unerschöpfliche Potenzial Erneuerbarer Energien konsequent zu nutzen

Am 1. April des Jahres 2000 trat in Deutschland das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) offiziell in Kraft. Mit damals lediglich 12 Paragraphen löste das – von einer parteiübergreifenden parlamentarischen Initiative unter Führung von Hermann Scheer und Hans-Josef Fell erarbeitete – Gesetz eine Vielzahl privater, kommunaler und unternehmerischer Energiewendeinvestitionen aus. Über 27.000 Windkraftanlagen, mehr als 1,6 Millionen Photovoltaikanlagen auf Dächern und anderweitig schlecht nutzbaren Freiflächen sowie tausende Wasserkraft- und Biomasseanlagen haben die Energiewelt revolutioniert. Diese Anlagen stellen heute bereits mehr als ein Drittel des deutschen Stromverbrauchs umweltverträglich, nachhaltig und dezentral sicher. So wurden das Oligopol der ehemals vier großen Energiekonzerne durchbrochen, weit über 300.000 zukunftsfähige Arbeitsplätze in Deutschland geschaffen, positive Wertschöpfungseffekte in allen Landesteilen erzeugt, eine rasante Technologieentwicklung ermöglicht und Milliardensummen für vermiedene Brennstoffkosten eingespart.