Schlagwort: kleine Photovoltaikanlagen

Einspeisevergütung für neue Anlagen bleibt bis Ende April unverändert

Die Fördersätze für Photovoltaikanlagen, die im Zeitraum vom 1. Februar 2018 bis zum 30. April 2018 den Betrieb aufnehmen, bleiben unverändert. Sie betragen für kleine Photovoltaikanlagen bis zehn Kilowatt Leistung in der Kategorie der festen Einspeisevergütung 12,20 Cent pro Kilowattstunde. Anlagen bis 40 Kilowatt erhalten 11,87 Cent und Anlagen bis 100 Kilowatt 10,61 Cent pro Kilowattstunde. Sonstige nicht an oder auf Wohngebäuden oder als Lärmschutzwände installierte Anlagen bis 100 Kilowatt erhalten 8,44 Cent pro eingespeister Kilowattstunde.