Schlagwort: Konversionsflächen sowie Seitenstreifen längs von Autobahnen und Schienenwegen

SOLARENERGIE IN NRW KÜNFTIG AUCH AUF ACKER- UND GRÜNLAND ERNTEN

Solarpark ohne EEG

Aktuell dürfen solare Freiflächenanlagen in NRW, sofern eine finanzielle Förderung nach EEG angestrebt wird, nur auf bestimmten Flächen (z.B. versiegelte Flächen, Konversionsflächen sowie Seitenstreifen längs von Autobahnen und Schienenwegen) errichtet werden