Die zu Beginn dieses Jahres in Kraft getretene Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2021) benötigt umfassende Nachbesserungen, um notwendige Impulse für den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu geben und so ihrem Anspruch zur Erreichung der Klimaziele gerecht zu werden
Schlagwort: Korrektur
Aug. 30
Ausschreibungssystem fehlt Verlässlichkeit – BWE unterstreicht Bereitschaft an zügiger Korrektur mitzuarbeiten
Nach der 2. Ausschreibung für die Windenergie an Land zeigt sich, dass der Systemwechsel zur wettbewerblichen Preisfeststellung in dem für die internationale Leistungsstärke essentiellen deutschen Heimatmarkt schnell korrigiert werden muss. Nur durch ein zügiges Handeln des Gesetzgebers lässt sich eine gefährliche Schwächung der deutschen Windindustrie vermeiden, die stark in international dynamisch wachsenden Märkten präsent ist.
Hersteller- und Zulieferer brauchen angesichts der industriellen Zyklen zur Einführung von Innovationen vor allem verlässliche Rahmenbedingungen. Diese sollte das Ausschreibungssystem mit klar erkennbaren jährlichen Realisierungsmengen gewährleisten. Heute wird klar, dass dies nicht der Fall ist. Die mit den Ausschreibungen staatlicherseits verordnete Reduzierung des Zubaus von heute über 4.000 Megawatt auf lediglich 2.800 Megawatt und die verunglückte gesetzliche Definition der neuen Akteursgruppe ‚Bürgerenergie‘ macht die Berechenbarkeit des jährlich möglichen Zubaus nahezu unmöglich.
Juli 04
BWE begrüßt Beschluss des Bundestages zu Korrektur im Ausschreibungsdesign 2018
Der Bundestag hat am Donnerstag im Rahmen der Beschlussfassung zum Mieterstromgesetz auch § 104 EEG 2017 geändert. Hier wurde ein Absatz 8 ergänzt, der festlegt, dass in den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land zu den Gebotsterminen 1.Februar 2018 und 1. Mai 2018 die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz vorliegen muss.