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Informationen zu Ausschreibungen Windenergie an Land

Weitreichende Informationen zu den kommenden Ausschreibungen Windenergie an Land gibt es natürlich auf den gut gemachten Seiten der Bundesnetzagentur im folgenden Link Bundesnetzagentur sowie auf den Seiten der Fachagentur Windenergie an Land

Das EEG 2017 führt die wettbewerbliche Ermittlung der Vergütungshöhe ein; für Windenergieanlagen an Land mit einer Leistung von mehr als 750 Kilowatt (kW) ist die Teilnahme an Ausschreibungen zur Ermittlung der Förderhöhe verpflichtend.

Im Rahmen der Ausschreibung wird eine zu installierende Leistung in Kilowatt für eine oder mehrere immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlagen zu einem Gebotswert für den darin erzeugten Strom abgegeben. Geboten wird auf den „anzulegenden Wert“ an einem 100 Prozent-Standort. Der anzulegende Wert wiederum ist der Ausgangspunkt für die Berechnung der Förderhöhe.