Die im vergangenen Jahr erstmals durchgeführten Ausschreibungen bei der Windenergie führen zu einer Verdrängung kleiner, bürgernaher Akteure und begünstigen wenige große Projektierer. Auch die für 2018 eingeführten Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden daran nichts ändern können. Das geht aus der heute vorgestellten Studie „Bürgerwind in NRW“ des Weltwindverbandes (WWEA) sowie des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) hervor. Die Verbände fordern angesichts dieser Entwicklung die rasche Einführung einer De-minimis-Regelung, um die akzeptanzfördernde Bürgerenergie zu schützen.
Jan Dobertin, Geschäftsführer des LEE NRW, sieht die NRW-Landesregierung in der Pflicht: „Bürgerenergie bindet die Menschen ein und ist für den Erfolg der Energiewende nicht zu unterschätzen. Daher sollte die Landesregierung alles unternehmen, diesen starken Akzeptanzfaktor zu unterstützen und von weiteren Einschränkungen der Windenergie abrücken.“