Schlagwort: Post-EEG-Anlagen

WEITERBETRIEB VON SOLARANLAGEN SICHERN

Solarpark EcofinConcept

Auch Solaranlagen, die nach zwanzig Jahren Betriebszeit keine gesetzliche Vergütung mehr bekommen, dürfen weiter Strom ins Netz einspeisen. Außerdem endet am 31. Januar die Frist zur amtlichen Meldepflicht von Erneuerbare-Energien-Anlagen und Batteriespeichern im Marktstammdatenregister.

Post-EEG-Anlagen bieten großes Potenzial für grünen Wasserstoff

In einem ersten Schritt sollten die Post-EEG-Anlagen, die in den kommenden Jahren sukzessive aus der EEG-Förderung fallen, eingebunden werden. Hier schlummert nahe an der Erzeugung grünen Stroms ein immenses Potenzial für die Erzeugung von grünem Wasserstoff, ohne dass auf die Genehmigung neuer Erneuerbarer Anlagen gewartet werden muss.