Schlagwort: Standortgemeinden

Beteiligung: Erste Gemeinden erhalten hohe Summen

Windpark NRW

Paragraf 6 EEG gibt Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen die Möglichkeit, Standortgemeinden finanziell zu beteiligen

Beteiligungsgesetze: Einheitliche Regelungen für faires Wettbewerbsumfeld

Windpark NRW im Schnee

Die Beteiligung von Bürger*innen an Windparks ist ein probates Mittel zur Sicherung von Akzeptanz und Zustimmung. Die Beteiligung ist aktuell bundeseinheitlich nicht verpflichtend geregelt