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WEITERBETRIEB VON SOLARANLAGEN SICHERN

Solarpark EcofinConcept

Auch Solaranlagen, die nach zwanzig Jahren Betriebszeit keine gesetzliche Vergütung mehr bekommen, dürfen weiter Strom ins Netz einspeisen. Außerdem endet am 31. Januar die Frist zur amtlichen Meldepflicht von Erneuerbare-Energien-Anlagen und Batteriespeichern im Marktstammdatenregister.