BWE lehnt Initiative von Mecklenburg-Vorpommern ab

BWE

Die rot-rote Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat im Rahmen der aktuell stattfindenden Energieministerkonferenz unter dem Thema “Energiezukunft gestalten – Akzeptanz sichern” Änderungen an den Netzanschlussregeln für Erneuerbare vorgeschlagen. Der BWE lehnt diese Vorschläge entschieden ab.

Mecklenburg-Vorpommern schlägt vor, den § 8 EEG, der Erneuerbaren-Anlagen einen zügigen und vorrangigen Anschluss ans Netz garantiert, zu ändern. Wo Anschlusskapazitäten knapp sind, sollen Betreiber sich nun entscheiden müssen: entweder garantierter Anschluss aber keine Entschädigung bei Abregelungen, oder Verzicht auf den sofortigen Anschluss und stattdessen ein Datum in einem festgelegten Zeitfenster. 

BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek: “Der Vorschlag aus Mecklenburg-Vorpommern führt den Titel der Energieministerkonferenz ad absurdum. So schafft man keine Akzeptanz, sondern nur neue Hürden für den Ausbau. Statt weitere Blockaden zu errichten, sollte sich die Koalition aus SPD und Linke für einen beschleunigten Netzausbau, verbesserte Netztransparenz und einen Hochlauf der Flexibilitäten einsetzen. Dadurch könnten alle von der Landesregierung beklagten Herausforderungen wirksam gelöst werden, ohne den notwendigen Ausbau der Erneuerbaren Energien unnötig auszubremsen.” 

Der BWE schlägt ein Maßnahmenpaket zur Beschleunigung des Netzanschlusses und zur effizienteren Nutzung der vorhandenen Infrastruktur vor. So sollte es möglich sein, bestehende Verteilnetze mittels einer einfachen Bauanzeige zu ertüchtigen, statt wie bisher über ein neues Genehmigungsverfahren. Dadurch könnte nicht nur viel Geld, sondern auch viel Zeit gespart werden. Genehmigungsverfahren für Ertüchtigungsmaßnahmen des Netzes dauern aktuell zwischen sechs und acht Jahren. Hier gibt es enorme Beschleunigungspotenziale. Zudem sollte auf die Überbauung der Netzverknüpfungspunkte, also der gleichzeitige Anschluss von Wind- und Solaranlagen in Kopplung mit einem Speicher ein verbindlicher Anspruch auf Erzeugungsseite implementiert werden . Dies hat sich auch die Bundesregierung als Ziel in den Koalitionsvertrag geschrieben.

Darüber hinaus sollte die Direktbelieferung von Unternehmen zugelassen und der Zubau von Speichern und Elektrolyseuren als im überragenden öffentlichen Interesse anerkannt werden. Die Genehmigungsverfahren für diese Technologien sollten weiter beschleunigt werden. Weitere Anregungen, wie der Ausbau von Flexibilitäten im Netz angereizt und beschleunigt werden kann, hat der BWE in seinem aktuellen Flexibilitätspapier zusammengestellt.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Verbesserung der Netztransparenz. Projektierende Unternehmen stellen heute ein Netzanschlussbegehren, welches die Netzbetreiber gesetzlich verpflichtend beantworten müssen. Erst hierdurch erfahren die Unternehmen, wo Netzkapazitäten (nicht) verfügbar sind. Alternative digitale Voranfrage-Tools funktionieren nur bis zu einer Projektleistung von höchstens zehn Megawatt, wodurch schon Projekte mit zwei modernen Windenergieanlagen nicht mehr abgefragt werden können.

“Die Auskunft für Unternehmen muss verbessert werden. Wenn verlässlich und frühzeitig bekannt ist, wo es noch freie Anschlusskapazitäten gibt, werden Projektierer gezielt diese Standorte beplanen, da der Netzanschluss entsprechend schneller möglich ist. Mit dem Vorschlag zur Anpassung des § 8 EEG und dem Entwurf zur Novelle des Bürger- und Gemeinden-Beteiligungsgesetzes (BüGemG) aus dem April erweist die Regierung in Schwerin der Energiewende einen Bärendienst. Nicht mehr Akzeptanz wäre die Folge, sondern weniger Ausbau, weniger Projekte und damit verbunden weniger Arbeitsplätze, weniger Wertschöpfung vor Ort und weniger kostengünstiger Strom für die Unternehmen vor Ort. So gestaltet man nicht die Energiezukunft, sondern würgt den mühsam errungenen Fortschritt der letzten Jahre ab”, so Heidebroek.

Quelle: BWE e.V., 23.05.2025
www.wind-energie.de

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