Gerade für das Repowering enthält die BImSchG-Novelle zentrale Erleichterungen.
Schlagwort: § 31K BIMSCHG
Sep. 07
§ 31K BIMSCHG IST WIEDER DA!
Etwas überraschend ist § 31k BImSchG jedoch vor wenigen Wochen mit dem Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze vom 26.07.2023, in Kraft getreten zum 03.08.2023, in unveränderter Form wiedereingeführt worden.