Schlagwort: § 6

BWE fordert verpflichtende Transparenz bei Beteiligung

Windpark Repowering Nordrhein-Westfalen

§ 6 EEG regelt, dass Standortkommunen durch eine freiwillige Zahlung von Betreibern in Höhe von 0,2 Cent je vergüteter Kilowattstunde an der Stromerzeugung von Photovoltaik- und Windenergieanlagen auf ihrem Gebiet beteiligt werden können