BWE fordert verpflichtende Transparenz bei Beteiligung

Das EEG regelt in § 6 die Möglichkeit, Standortkommunen an den erzeugten Strommengen von Windenergieanlagen zu beteiligen. Der Bundesverband WindEnergie regt an, dass die Standortkommunen den Umfang der an sie geleisteten Zahlungen veröffentlichen und damit Transparenz über den Beitrag der Windenergie zum kommunalen Haushalt herstellen.

BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek: “Die deutsche Windenergiebranche leistet auf vielfältigen Wegen Beiträge zur regionalen Wertschöpfung. Neben der Schaffung von Arbeitsplätzen außerhalb von Ballungszentren zählt auch die direkte Beteiligung von Kommunen nach den Möglichkeiten des EEG dazu. Dies ist ein wichtiger Baustein zur Teilhabe an der Windenergieerzeugung vor Ort. Um mehr Klarheit darüber zu erhalten, in welchem Umfang diese Zahlungen an Kommunen geleistet werden, regt der Bundesverband WindEnergie deshalb eine Gesetzesänderung an, die diese Zahlungen an Standortkommunen sichtbar macht.”

§ 6 EEG regelt, dass Standortkommunen durch eine freiwillige Zahlung von Betreibern in Höhe von 0,2 Cent je vergüteter Kilowattstunde an der Stromerzeugung von Photovoltaik- und Windenergieanlagen auf ihrem Gebiet beteiligt werden können. Nach und nach können immer mehr Kommunen an Erneuerbare-Energien-Projekten beteiligt werden und so direkt vom Fortschreiten der Energiewende profitieren. Seit 2023 ist dies nicht nur für Neuprojekte, sondern auch  für Bestandsanlagen möglich. In ihrer Anzahl und Gesamtheit bleiben die geleisteten Zahlungen aktuell allerdings noch unsichtbar. Der Vorschlag des BWE sieht daher vor, diesen Paragrafen um eine Regelung zur verpflichtenden Transparenz über den Umfang der Beteiligung zu erweitern. Um ein informatives Gesamtbild zu erhalten, das für Kommunen, die Menschen vor Ort und die Branche gleichermaßen wichtig ist, sollten die konkreten Zahlungen an die Gemeinde direkt vor Ort sichtbar werden. Deshalb sollten die Gemeinden selbst diese Zahlungen auf ortsübliche Weise veröffentlichen.  

Windenergieprojekte stoßen in der Planungsphase teilweise auf Vorbehalte in Standortgemeinden. Die finanzielle Beteiligung kann hier ein Türöffner sein, weil sie den Kommunen Zusatz-Einnahmen verschafft, die ihnen die dauerhafte Finanzierung attraktiver lokaler Projekte ermöglichen. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn auch konkret sichtbar wird, wie und in welchem Umfang Kommunen von der Windenergie finanziell profitieren. Daher regen wir an, im § 6 EEG einen neuen Absatz aufzunehmen, der die Kommunen zur Veröffentlichung der geleisteten Zahlungen im vorangegangenen Kalenderjahr verpflichtet. Gemeindevertreter*innen sowie die projektierenden Unternehmen könnten sich bei zukünftigen Projekten auf die erhobenen Zahlen berufen. Somit würde nicht nur das Vertrauen vor Ort gestärkt werden, sondern auch für zukünftige Projekte eine solide Diskussionsgrundlage geschaffen”, so Heidebroek.

Das BWE-Positionspapier zur Einführung der Transparenzregelung mit konkretem Vorschlag einer Anpassung von § 6 EEG finden Sie hier

Quelle: BWE e.V., 7.5.2024
www.wind-energie.de

vgl. „OFFENKUNDIG RECHTSWIDRIG, PRAXIS- UND DIGITALUNTAUGLICH“

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