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Verkauf einer turn-key Windenergieanlage Enercon E-138

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Verkauf Windenergieanlage E-138
Neuprojekt Enercon Windkraftanlage

Verkaufsangebot Projekt Windkraftanlage ENERCON E-160

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Verkauf einer Windenergieanlage E-160
Neuprojekt Enercon Windenergieanlage

AUCH DIE ERSTE AUKTION 2023 BLIEB UNTERZEICHNET

Wind- und Solarparks EcofinConcept Erneuerbare Energien

Der erste Gebotstermin unter den geänderten Regularen des EEG 2023 fand nicht genügend Nachfrage, um das deutlich angehobene Ausschreibungsvolumen von 3.210 Megawatt (MW) auszuschöpfen. Nur knapp der Hälfte, konkret 1.441 MW, konnte die Bundesnetzagentur eine Vergütungszusage erteilen

Projektrechteverkauf Windenergieanlage Neuerrichtung

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Neuprojekt: Windkraftanlage in Rheinland-Pfalz

„DIE 1.000-METER-ABSTANDSREGELUNG MUSS GESTRICHEN WERDEN!“

WEA EcofinConcept Enercon E40 Ei

„Dieser Antrag ist nicht nur überfällig, sondern auch ein wichtiges energiepolitisches Signal in diesen Tagen. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg von Russland auf die Ukraine hat uns allen die hohe Importabhängigkeit der deutschen Energieversorgung von Kohle, Gas und Uran vor Augen geführt. Die Lösung ist ein massiver Ausbau der erneuerbaren Energien im eigenen Land.

Elf Zuschläge für NRW in der 13. Ausschreibungsrunde

Laut Fachagentur an Land stammen 50 der 129 Windenergieanlagen in der Ausschreibungsrunde von Vestas, gefolgt von Nordex mit 30 und Enercon mit 22 Windenergieanlagen.

Erste Verträge für Post-EEG-Anlagen

Für die ersten Windenergie- und Photovoltaikanlagen läuft Ende 2020 die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz aus. Nun beginnt die Vermarktung für die Zeit danach.
Der auf erneuerbare Energien spezialisierte ostdeutsche Versorger Wemag aus Schwerin hat nun erstmalig einen Vertrag zur Vermarktung von Ökostrom ohne Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit einem Windkraftanlagenbetreiber geschlossen. Es handelt sich dabei um eine Anlage im Raum Nordwestmecklenburg mit einer Leistung von 600 Kilowatt mit Vermarktungsbeginn zum 1. Januar 2021.

3. Ausschreibung Wind an Land verfestigt Fehlentwicklung – Gesetzgeber muss handeln

Die 3. Ausschreibungsrunde für die Windenergie an Land zeigt deutlich wie rasch der Förderbedarf der Windenergie für Projekte, die nach 2020 umgesetzt werden, sinkt. Das ist eine gute Nachricht für die Politik und die Verbraucher. Offenbar setzen immer mehr und auch neue Investoren auf einen sich stabilisierenden Strommarkt. Damit sich diese Entwicklung fortsetzen kann, sind neue Instrumente wie ein beginnender Kohleausstieg und eine nachhaltige CO2-Bepreisung erforderliche wichtige Bausteine. Diese müssen durch die Bundespolitik verankert werden.

Erwartungsgemäß wird auch die dritte Ausschreibungsrunde Wind an Land durch Akteure dominiert, die die Anforderungen an die gesetzlich definierte Bürgerenergiegesellschaft erfüllen. Damit gingen 2.730,4 Megawatt (MW) der im Jahr 2017 insgesamt ausgeschriebenen 2.820,4 MW Wind an Land an Projekte, die über keine Genehmigung verfügen und erst in bis zu 4 ½ Jahren umgesetzt werden müssen. Ein gleitender Übergang vom bisherigen Vergütungssystem hin zu Ausschreibungen ist deutlich nicht gewährleistet.