Schlagwort: Baugesetzbuch

Bundestag beschließt RED III Gesamtumsetzung für Windenergie Onshore

er BWE begrüßt, dass durch die Gesamtumsetzung die Regelungslücke zur Ausweisung von Windenergiegebieten als Beschleunigungsgebiete möglichst klein gehalten wird, kritisiert aber, dass das Gesetz insgesamt hinter den europarechtlichen Möglichkeiten zurückbleibt.

BauGB-Novelle – Solarwirtschaft fordert: Privilegierung für Solarkraftwerke & Groß-Batteriespeicher

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Auch der Bau von kleinen PV-Freiflächenanlagen bis zu einer Leistung von einem Megawatt sollte nach § 35 BauGB privilegiert werden

Windenergie: OVG weist Landesregierung in die Schranken

Der notwendige Windenergieausbau als eine der wichtigsten Klimaschutzmaßnahmen kann weitergehen.

SCHWARZ-GRÜNES EIGENTOR IM WINDSEKTOR DROHT

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Die Landesregierung hat immer noch nicht verstanden, dass ein Paradigmenwechsel stattgefunden hat. Es geht nicht mehr darum, Pläne zu erlassen, die Windenenergie-Projekte an bestimmten Orten explizit ausschließen (vormalige Ausschlussplanung). Vielmehr muss im Sinne des Bundesgesetzgebers eine positive Standortzuweisung für die Windenergienutzung stattfinden

STELLUNGNAHME ZUM NRW-AUSFÜHRUNGSGESETZ BAUGB

Die Abschaffung des 1.000-Meter-Abstands zwischen Windenergieanlage und Bebauung ist ein wichtiger Schritt für den Ausbau Erneuerbarer Energien.

BAUGESETZBUCH-NOVELLE: VORFAHRT FÜR ERNEUERBARE SICHERN

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Zudem sei die Erweiterung der Flächenkulissen durch weitere vorgeschädigte und vorgeprägte Flächen wie beispielsweise Kalamitätsflächen, Konversionsflächen und deindustrialisierte Flächen, aber auch entlang von Autobahnen und Schienenwegen zu prüfen

Windenergie und Denkmalschutz – Jetzt Blockaden mit konzertierter Aktion auflösen!

Dass zehn Prozent aller in Genehmigungsverfahren befindlichen Windenergieprojekte am Denkmalschutz scheitern, ist nicht hinnehmbar

Industrie- und Gewerbegebiete für Windenergienutzung öffnen

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Vor dem Hintergrund der Diskussion um verbindliche Flächenziele in den Bundesländern fordert der Bundesverband WindEnergie, die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Industrie- und Gewerbegebieten zu erleichtern

Tempo darf nicht zulasten der Rechtssicherheit gehen

Die im Koalitionsvertrag zugesagte Standardisierung der artenschutzrechtlichen Prüfung wird neben Flächenausweisung der Schlüssel sein, um den notwendigen Zubau der Windenergie an Land zu erreichen. Bundeseinheitliche Vorgaben erleichtern den Genehmigungsbehörden ihre Entscheidungen.

Reden und Handeln der NRW-Landesregierung passen nicht zusammen

Der LEE NRW begrüßt grundsätzlich die Ankündigung von NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart, sich für Korrekturen im bundesweiten Ausschreibungsverfahren für die Windenergie an Land einsetzen zu wollen. Eine kurzfristige Anhebung des Auktionsvolumens sei dringend notwendig. Zugleich widerspricht der Verband aber deutlich der vom Minister dargestellten Ausbauperspektive, wonach unter dem aktuellen Kurs der NRW-Landesregierung mit einer Verdopplung des Windenergieausbaus bis 2022 zu rechnen sei.

„Man kann nicht auf der einen Seite ein ganzes Bündel an Verhinderungsmaßnahmen für die Windenergie ankündigen und auf der anderen Seite Zubaurekorde für die nächsten fünf Jahre in Aussicht stellen. Das passt nicht zusammen. Wenn man wirklich eine Entfesselung für die Windenergie erreichen will, braucht es einen klaren Fahrplan, der den Unternehmen auch Planungssicherheit gibt. Hier muss die Landesregierung dann auch in ihrem konkreten Handeln Farbe bekennen“, kommentierte Dipl. Ing. Reiner Priggen, Vorsitzender des LEE NRW, die Aussagen des Ministers.

Koalition des Aufbruchs? Nicht für die Energiewende in NRW

Ambitionslos und in vielen Punkten rückwärtsgewandt: das Urteil des LEE NRW zum Koalitionsvertrag von CDU und FDP fällt deutlich aus: „Es ist enttäuschend, wie CDU und FDP einerseits von einer Koalition des Aufbruchs sprechen und den Pariser Weltklimavertrag begrüßen, sich gleichzeitig aber von notwendigen Maßnahmen für Klimaschutz und Energiewende verabschieden. Dies wird dem Wirtschafts- und Industriestandort NRW nachhaltig schaden und dazu führen, dass das Bundesland im Wettbewerb um die energiewirtschaftliche Wertschöpfung von morgen weit zurückfällt“, sagte Jan Dobertin, Geschäftsführer des LEE NRW.