Schlagwort: Erneuerbare-Energien-Gesetzes

KABINETTSBESCHLUSS ZUR FORMULIERUNGSHILFE EEG, ENFG, WINDBG BESEITIGT HÜRDEN FÜR DEN ERNEUERBAREN-AUSBAU

Für den Windbereich kann die neu vorgesehene Rückgabemöglichkeit für die Zuschläge der Windenergieanlagen an Land aus den Jahren 2021/2022 die Umsetzung dieser Genehmigungen sichern

Photovoltaik deckt rund 10 Prozent des Strombedarfs

Nach Angaben des Bundesverbandes Solarwirtschaft e. V. (BSW) stellt die Photovoltaik inzwischen rechnerisch rund zehn Prozent der deutschen Stromerzeugung.

Europa-Parlament beschließt ambitioniertes Klimagesetz – Jetzt die Erneuerbaren Ausbauziele anpassen

Die Zukunft liegt in den erneuerbaren Technologien, die bereits heute sauber und kostengünstig die Energieversorgung übernehmen können

EEG weiterhin wichtigster Klimaschutz-Motor

Mit der Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) schuf der Deutsche Bundestag am 25.2.2000 die Grundlage und weltweite Blaupause für die Markteinführung Erneuerbarer Energien. „Vieles deutet darauf hin, dass das EEG als erfolgreichstes Klimaschutzgesetz in die Geschichte der Menschheit eingehen wird.

Einspeisevergütung für neue Anlagen bleibt bis Ende April unverändert

Die Fördersätze für Photovoltaikanlagen, die im Zeitraum vom 1. Februar 2018 bis zum 30. April 2018 den Betrieb aufnehmen, bleiben unverändert. Sie betragen für kleine Photovoltaikanlagen bis zehn Kilowatt Leistung in der Kategorie der festen Einspeisevergütung 12,20 Cent pro Kilowattstunde. Anlagen bis 40 Kilowatt erhalten 11,87 Cent und Anlagen bis 100 Kilowatt 10,61 Cent pro Kilowattstunde. Sonstige nicht an oder auf Wohngebäuden oder als Lärmschutzwände installierte Anlagen bis 100 Kilowatt erhalten 8,44 Cent pro eingespeister Kilowattstunde.

Genossenschaften fordern De-minimis-Regel bei der Windenergie

Beim Ausbau der erneuerbaren Energien spielen Energiegenossenschaften in Deutschland eine zentrale Rolle. Wenn Deutschland seine Klimaziele doch noch erreichen will, so geht es nur mit der dezentralen Energiewende vor Ort, meint der Genossenschaftsverband, der auch konkrete Forderungen an die Politik äußert.

359 Energiegenossenschaften mit insgesamt weit mehr als 100.000 Mitgliedern sind im Genossenschaftsverband organisiert. Bundesweit haben Genossenschaften bereits rund zwei Mrd. Euro in erneuerbare Energien investiert. Nun fordert der besonders bei der Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Verbesserungen.

Fördersätze für Photovoltaikanlagen sinken ab Mai

Die Fördersätze für Photovoltaikanlagen, die im Zeitraum vom 1. Mai 2017 bis zum 31. Juli 2017 den Betrieb aufnehmen, werden leicht gekürzt. So sinkt nach Angaben der Bundesnetzagentur die Förderung für kleine Photovoltaikanlagen bis zehn Kilowatt Leistung in der festen Einspeisevergütung von derzeit 12,30 Cent pro Kilowattstunde auf nunmehr 12,27 Cent pro Kilowattstunde. Ab 1. Juni sind es 12,24 Cent und ab 1.Juli 12,21 Cent. Anlagen bis 40 Kilowatt erhalten ab Mai 11,93 Cent (11,90 Cent; 11,87 Cent) und Anlagen bis 100 Kilowatt 10,66 Cent (10,63 Cent; 10,60 Cent) pro Kilowattstunde.

Warnminute „5 vor 12“: NRW-Unternehmen protestieren gegen Ausbremsen der Energiewende

Die Debatte um die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geht mit den aktuell laufenden Bund-Länder-Verhandlungen in die entscheidende Phase. Das Bundeswirtschaftsministerium hat mit dem kürzlich veröffentlichten Entwurf für das neue Gesetz eine Welle heftiger Kritik in der Branche, aber auch seitens der Bundesländer ausgelöst. Durch die geplanten Ausbaudeckel für Erneuerbare Energien sind nicht nur die nationalen und nordrhein-westfälischen Klimaschutzziele akut gefährdet. Auch ein Erreichen der Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien in NRW rückt in weite Ferne. Es drohen erhebliche Eingriffe in die Branche, die in NRW für rund 50.000 Arbeitsplätze steht. Allein der Windenergiebereich, mit einer starken Zulieferindustrie, zählt in NRW rund 15.000 Beschäftigte.

„Mit der heutigen Warnminute „5 vor 12“ setzt die Branche ein deutliches Zeichen gegen die fehlgeleiteten Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums. Statt sich weiter vom erforderlichen Tempo zu verabschieden, müssen wir die Energiewende konsequent fortsetzen. Dabei muss es gerade für NRW darum gehen, bei einem absehbaren sukzessiven Kohleausstieg neue Chancen für Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Export im Energiesektor zu nutzen“, so Jan Dobertin, Geschäftsführer des LEE NRW.

Der LEE NRW kritisiert an den aktuell diskutierten Plänen unter anderem die viel zu niedrigen Ausbaumengen bei der Windenergie an Land. So soll diese auf 2.500 Megawatt brutto pro Jahr – umgerechnet rund 850 moderne Windenergieanlagen bundesweit – limitiert werden. In den nächsten Jahren muss jedoch eine große Zahl alter Anlagen durch neue ersetzt werden. Dieser Ersatz ist im aktuellen Gesetzesentwurf allerdings schon eingerechnet. Damit würde der tatsächliche Zubau neuer Anlagen nur marginal ausfallen. Dies ist problematisch, da allein Nordrhein-Westfalen zum Erreichen des Landesziels von mindestens 30 Prozent regenerativem Strom bis 2025, einen jährlichen Zubau von 650 Megawatt zuzüglich des Ersatzes von Altanlagen braucht. Der LEE NRW fordert daher zusammen mit dem Bundesverband Windenergie, die Ausbaumenge auf bundesweit 2.500 Megawatt netto zu erhöhen – also 2.500 Megawatt zuzüglich des jährlichen Altanlagenersatzes.