KABINETTSBESCHLUSS ZUR FORMULIERUNGSHILFE EEG, ENFG, WINDBG BESEITIGT HÜRDEN FÜR DEN ERNEUERBAREN-AUSBAU

BEE

Wir begrüßen die Änderungen an wichtigen Energiegesetzen, die mit der Formulierungshilfe vorgenommen werden sollen. Sie senden ein wichtiges Signal an die Branche. Es ist gut, dass über die Formulierungshilfe noch vor der Sommerpause gesetzliche Regelungen erreichbar werden”, kommentiert die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE), Dr. Simone Peter, die geplanten Beschlüsse des Bundeskabinetts. Es entscheidet heute über eine Formulierungshilfe zur kurzfristigen Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) sowie des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG). 

„Die im Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgeschlagenen Änderungen sind zielgerichtete Maßnahmen, um bestehende Hindernisse im Bereich der Erneuerbaren Energien abzubauen. Damit kann die heimische Energiewende Geschwindigkeit aufnehmen“, so Peter. Um die Stromproduktion aus Biogas zu stärken, wurden entsprechende Regelungen verlängert. „Die Aussetzung der Höchstbemessungsleistung sowie die Flexibilisierung des Güllebonus sind wichtige Schritte, um die Stromproduktion aus Biogas weiterhin zu erleichtern“, so Peter. Es sollten jedoch noch zusätzliche Maßnahmen festgehalten werden, die bestehende Deckel für die Biogaserzeugung lösen. 

Für den Windbereich kann die neu vorgesehene Rückgabemöglichkeit für die Zuschläge der Windenergieanlagen an Land aus den Jahren 2021/2022 die Umsetzung dieser Genehmigungen sichern. „Die Zuschläge bildeten die massiven Kostensteigerungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette nicht ab. Es drohte eine lange Hängepartie und ein Verfall. Die Rückgabe ermöglicht den Projektierer*innen eine zügige erneute Teilnahme an Ausschreibungen und verhindert damit eine Umsetzungsdelle“, so Peter weiter. Zusätzlich sei für die Zukunft eine Aussetzung der Realisierungs- und Pönalefrist notwendig, bis die bestehenden Lieferkettenverzögerungen behoben sind. Ebenfalls zu begrüßen sei die Länderöffnungsklausel im WindBG. „Obwohl diese Möglichkeit prinzipiell schon verankert war, öffnen sich so neue Gelegenheitsfenster für die Beschleunigung von Flächenausweisungen“, so Peter abschließend.

Quelle: BEE e.V., 7.6.2023
www.bee-ev.de

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