Schlagwort: EU-Notfallverordnung

Fristen aus der RED III verstreichen

Anerkennung der bestehenden Windenergiegebiete als Beschleunigungsgebiete gemäß RED III

EU-Notfallverordnung: Rat der Energieminister*innen beschließt Verlängerung

epoweringprojekte haben 2023 einen Anteil von rund einem Drittel an den Neuinbetriebnahmen.

Wichtige Beschleunigungsschritte für die Windenergie beschlossen

Nordex Windenergieanlage

Wichtigste Weichenstellung aus der EU-Notfallverordnung ist die Möglichkeit, im konkreten Genehmigungsverfahren auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu verzichten

UMSETZUNG DER EU-NOTFALL-VERORDNUNG ZÜNDET TURBO BEI DER ENERGIEWENDE

Artikel 5 sieht vor, dass Genehmigungsverfahren für Repowering‐Projekte inklusive Netzanschluss nicht länger als sechs Monate dauern dürfen. „Im Repowering schlummern riesige Potenziale, bei Wind an Land insgesamt bis zu 45 Gigawatt